53/ABPR XXIV. GP
Eingelangt am
15.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Präsidentin des Nationalrats
Anfragebeantwortung
Die Abgeordnete Mag.a Helene JARMER, Freundinnen und Freunde haben am 18. Jänner 2011 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage Nr. 54/JPR betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009 gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu Punkt 1):
Berechnung der Einstellungspflicht laut Anfrage per 31.12.2009:
Personalstand gem. § 4 Abs. 1 BEinstG 401 Dienstnehmer/innen
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte - 11 Dienstnehmer/innen
390 Dienstnehmer/innen
Ermittelte
Pflichtzahl (390/25)
15
abzüglich
beschäftigte begünstigte Behinderte 11
davon doppelt anrechenbar 1 - 12
ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT - 3 Dienstnehmer/innen
Zu Punkt 2):
Begünstigte
Behinderte
31.12.2009: Frauen Männer gesamt
4 7 11
Zu Punkt 3):
Leitende Funktion: 1
Sachbearbeiter/innen: 3 *
Administration: 4
Hausarbeiter/innen: 3
*als Sachbearbeiter/innen wurden Bedienstete der Verw./Entl.gr. A2 und A3 bzw. v2 und v3 angerechnet.
Abschließend ist festzuhalten, dass die Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht per 31. Dezember 2009 nicht gegeben war, da in der zweiten Jahreshälfte 2009 zwei begünstigte Behinderte aus dem (aktiven) Dienstverhältnis ausgeschieden sind, wobei eine Person gemäß § 5 Abs. 2 Behinderteneinstellungsgesetz doppelt anrechenbar war.
Mittlerweile sind zwei begünstigte Behinderte wieder hinzu gekommen und ich kann versichern, dass die Parlamentsdirektion auch weiterhin bemüht sein wird, trotz der noch immer restriktiven Planstellenbewirtschaftung die Pflichtzahl wieder zu erfüllen.