54/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 31.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrats

Anfragebeantwortung

Die Abgeordnete zum Nationalrat, Frau Mag.a Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen, haben an mich die schriftliche Anfrage 56/JPR XXIV.GP-NR betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz gerichtet.

Einleitend möchte ich anmerken, dass ich die Anliegen behinderter Menschen unterstütze, wobei diese Anliegen nicht nur im baulichen Bereich zu berücksichtigen sind. So werden mittlerweile eigene Hausführungen für blinde und sehbehinderte Menschen angeboten. Weiters lag auch der Schwerpunkt des Web-Relaunch neben NutzerInnenfreundlichkeit und Transparenz auf Barrierefreiheit. Auch für Hörbehinderte gab es Neuerungen im Parlamentsbetrieb. Seit 2009 werden die Sitzungen des Nationalrates von 9.00 bis 19.00 in Gebärdensprache übersetzt. Zusätzlich können auf Grund einer Kooperation des Parlaments mit dem ORF Live Übertragungen von Nationalratssitzungen über den Satellitensender ORF 2 Europe in Gebärdensprache empfangen werden.

Festzuhalten ist, dass ein zehnjähriger Etappenplan gemäß Bundesbehinderten- gleichstellungsgesetz (BGStG2006) für das Parlamentsgebäude zeitgerecht 2006/2007 erstellt wurde. Im Juli 2007 erfolgte auch die Zustimmung und Vidierung seitens der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR).

Die ersten Jahresetappen daraus waren im Zusammenhang mit den geplanten Umbauten von Nationalrats- und Bundesversammlungssaal konzipiert. Die darin enthaltenen bautechnischen Maßnahmen waren übergreifend zwischen den Hauptthemen Barrierefreiheit, Brandschutz und Gebäudesicherheit einzuordnen und betrafen auszugsweise alle Aufzüge, Treppenhäuser, das Leitsystem, fast alle Türen und Tore u.v.a.m.

Grundsätzlich ist auszuführen, dass letztes Jahr im Zuge der Planung der Sanierung des Parlamentsgebäudes ein Sanierungs- und ein Nutzungskonzept erstellt wurden, die wiederum in ein Gesamtkonzept zusammengeführt wurden. Darin enthalten sind u.a. die notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung der aktuell gegebenen rechtlichen Bestimmungen. Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist demnach ein zentraler Bestandteil des Gesamtsanierungsprojektes.

Die Inhalte und Anforderungen aus dem Etappenplan wurden in das nun vorliegende Gesamtkonzept zur Sanierung des Parlamentsgebäudes, vgl. Kapitel 3.5.3. und 4.2.4. Barrierefreiheit, übernommen.

Das "Gesamtkonzept", sowie das "Management Summary" wurden Anfang Jänner des Jahres auf der Homepage des Parlaments veröffentlicht sowie allen Parlamentsklubs in ausgedruckter Form ausgehändigt (vgl. Gesamtkonzept zur Sanierung und Nutzung des Parlaments bzw. Management Summary - Zusammenfassung des Gesamtkonzepts zur Sanierung und Nutzung des Parlaments).

In der letzten Sitzung des Baubeirates und in der darauffolgenden Präsidiale am 24. Februar konnte Konsens über die Notwendigkeit einer Sanierung des Hauses gefunden werden. Ein Gesetzesentwurf über die künftige Organisation des Projektes in einer Errichtungsgesellschaft ist derzeit in Ausarbeitung.

Die Detailplanung wird in der Folge modular und ergebnisoffen beauftragt werden. Die Entscheidungen über den Umfang der Sanierungsmaßnahmen unter Einschluss der allfälligen Effizienzsteigerungen sind nach Vorliegen der Detailplanung vor Ausschreibung im Sinne der Verwaltungsgrundsätze (Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit) zu treffen. Die bauliche Umsetzung des gesamten zehnjährigen Etappenplans im Rahmen des Gesamtkonzepts ist daher entsprechend zu aktualisieren und adaptieren.

Bis dato wurden beispielweise aus dem Etappenplan bereits die beiden Treppenlifte zwischen den Erdgeschoßniveaus zum Unteren Vestibül baulich umgesetzt, im Gebäude Reichsratsstraße 1 wurden die Aufzugtableaus gemäß ÖNORM B1600 adaptiert, in den Häusern Reichsratsstraße 1 und 9 wird heuer die Sicherheits- und Fluchtwegebeleuchtung nach den neuesten Richtlinien errichtet. Die derzeit laufende Adaptierung des Objektes Bartensteingasse 2 für Parlamentszwecke mit rund 1.200 m2 Nutzfläche, wird zur Gänze barrierefrei gestaltet und damit auch der Eingang zum Haus Reichsratsstraße 1.

Zur Frage 1:

Der ausgearbeitete Etappenplan wurde zur Gänze in das Gesamtkonzept übernommen und soll im Zuge der Sanierung des Parlamentsgebäudes umgesetzt werden.

Zur Frage 2:

Siehe Frage 1.

Mag.a Barbara Prammer

Präsidentin des Nationalrats