13/BI XXIV. GP

Eingebracht am 18.09.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

Formblatt für eine Bürgerinitiative

 

BÜRGERINITIATIVE betreffend

 

Einbringung eines Antrags auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 2, Satz 4 des
Pensionskassengesetzes beim Verfassungsgerichtshof durch mindestens ein Drittel der
Nationalratsabgeordneten

Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht
angenommen:

 

Die Unterzeichneten beziehen eine Pension von einer Pensionskasse ( Leistungsberechtigte) oder
haben zumindest ein Anrecht auf einen künftigen Pensionsbezug (Anwartschaftsberechtigte). Sie
alle haben in den vergangenen Jahren erhebliche Einbu
ßen erlitten, in etlichen Fällen wurde die
zugesagte Pensionsleistung um bis zu 45% gek
ürzt.
Das bestehende Pensionskassengesetz (PKG) gibt ihnen keine M
öglichkeit, gegen das
Missmanagement der Pensionskassen gerichtlich vorzugehen. Auch ein Ausstieg aus der
Pensionskasse ist (von geringfügigen Ausnahmen abgesehen) nicht möglich. Die
Pensionskassenberechtigten sind somit gezwungen, der laufenden Vernichtung ihres
Pensionskapitals ohnmächtig zuzusehen.

 

2.578 Geschädigte haben daher am 2.6.2009 beim VfGH beantragt, den § 1 Abs. 2, Satz 4 des
PKG wegen Verfassungswidrigkeit aufzuheben. Der Antrag wurde am 16.6.2009 ohne
meritorische Behandlung zur
ückgewiesen: ein Individualantrag an den VfGH sei nur nach völliger
Aussch
öpfung des Zivilgerichtsverfahrens zulässig.

 

Das würde im konkreten Fall bedeuten:
    Die PK-Berechtigten klagen vor dem Landesgericht auf Abfindung ihrer Pensionsansprüche
     und m
üssen dort abgewiesen werden, weil ja im PKG die Auszahlung nicht vorgesehen ist.

    Sie berufen dagegen in 2.Instanz und regen beim OLG an, den entsprechenden Text im PKG
      beim VfGH auf Verfassungsm
äßigkeit prüfen zu lassen. Das wäre in 1. Instanz nicht zulässig
      gewesen. Sofern sich das OLG dieser Anregung anschlie
ßt, wird es dann selbst einen
      entsprechenden Pr
üfungsantrag an den VfGH stellen.

    Andernfalls müsste die außerordentliche Revision beim OGH beantragt werden.

Es ist offensichtlich, dass viele Pensionskassen-Pensionisten den Ausgang dieser möglicherweise
langwierigen Verfahren nicht mehr erleben werden. Die einzige realistische M
öglichkeit, den VfGH
kurzfristig mit der Gesetzesprüfung zu befassen, ist die Einbringung eines entsprechenden
Antrages durch mindestens ein Drittel der Nationalratsabgeordneten; in diesem Fall wird der VfGH
unmittelbar t
ätig.

ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht, einen Antrag an den VfGH auf Feststellung der
Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs.2, Satz 4 des Pensionskassengesetzes (analog zum Antrag an
den Verfassungsgerichtshof G140/09-3 vom 2.6.2009) zu stellen und
überdies werden die
Abgeordneten ersucht, die derzeitige Situation der Pensionskassenberechtigten zum Gegenstand
ihrer Er
örterungen und Beratungen zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass den berechtigten
Anliegen der Pensionskassenberechtigten Rechnung getragen wird.


Schutzverband

der Pensionskassenberechtigten


Wien, am 18. September 2009 

Sehr verehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete zum Nationalrat,

die Pensionskassenberechtigten haben in den letzten zehn Jahren bis zu 45%
Pensionskürzungen erlitten. Schuld daran sind die Rahmenbedingungen (genehmigt von BMF
bzw. FMA) und die gesetzliche Vorgabe, die in Österreich - was einzigartig in Europa ist - das
gesamte Risiko ausschlie
ßlich nur den Anspruchsberechtigten überantwortet, ihnen aber
andererseits keinerlei Eingriffsm
öglichkeit zugesteht. Sie müssen also hilf- und schutzlos
zusehen, wie ihr in thesaurierten Lohnbestandteilen angespartes Kapital dahinschmilzt, während
die Pensionskassen von jeglicher Ergebnisverantwortung frei sind.

Leider hat die vom Finanzminister eingesetzte Reformkommission zum Pensionskassenwesen
au
ßer kosmetischen Eingriffen wenig, für die derzeit bereits im System Betroffenen jedoch gar
nichts gebracht.

Die Unterzeichneten fordern daher die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzung dafür, dass
das Pensionskapital aufgrund individueller Entscheidung herausgenommen werden kann, um
selbst f
ür eine entsprechende Veranlagung zu sorgen.

In diesem Sinne ersuchen wir Sie um die Einbringung eines Antrages auf Prüfung der
Verfassungsmäßigkeit des §1 Abs.2, Satz4 des Pensionskassengesetzes beim Verfassungs-
gerichtshof - wie in der heute überreichten Bürgerinitiative ausgeführt.

Für die Bürgerinitiative:

Schutzverband der Pensionskassenberechtigten - pe|ka|be

Dr. Karl Pour                       Dr. Maximilian Arbesser                    DI Günther Konecny

Vorsitzender                          1. Stv. Vorsitzender.                            2. Stv. Vorsitzender

PS: Zum Einlesen in die Problematik fügen wir 4 Informationen bei:

         ½ Million Pensionskassenberechtigte von der Regierung vergessen - Reform gescheitert

         Die Großen waren gierig - die Kleinen zahlen die Zeche (Replik auf Prof.Mazal im
Standard)

         Die Wahrheit über das österr. Pensionskassenwesen (pe|ka|be-APA-Aussendung
v.27.8.09)

         Grafik zur Verlustentwicklung

 

 

 

 

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Schutzverband

der Pensionskassenberechtigten


1/2 MILLION PENSIONSKASSENBERECHTIGTE

VON DER REGIERUNG VERGESSEN -

REFORM   DES  PENSIONSKASSENWESENS  IN

ÖSTERREICH  GESCHEITERT !!!

         Bisherige Verluste von bis zu 45% gegenüber den seinerzeit
vertraglich zugesicherten Pensionszahlungen bleiben unberücksichtigt.

         Der Vorhabensbericht der Bundesregierung für eine Reform des
Pensionskassenwesens (Juli 2009) bringt für die Ansprüche von 1/2 Million
Anwartschaftsberechtigten und über 40.000 Beziehern einer
Pensionskassen-Pension keine Sanierung. Es sind tatsächlich nur
kosmetische Korrekturen zu Lasten der künftig Berechtigten angedacht.

         Der Staat verleugnet seine politische Verantwortung, obwohl er
die Bedingungen aller Verträge genehmigt, das Pensionskassengesetz
r
ückwirkend verschlechtert und in Aufsicht und Kontrolle versagt hat.

         6.000 Unterschriften in einer Petition betroffener Pensionisten sowie
die Vorschl
äge des Seniorenrates wurden von der Regierung und von der
vom BMF einberufenen
Reformkommission" ignoriert.

WIR FORDERN DAHER
SOFORTHILFE FÜR DIE GESCHÄDIGTEN:

      steuerliche Maßnahmen zur Abfederung der hohen, bereits
erlittenen Verluste

      Einführung einer „Mindestertragsgarantie Neu" zur

Disziplinierung der Pensionskassen

Oder - als letzten Ausweg: Möglichkeit der steuerbegünstigten
Auszahlung des noch vorhandenen Kapitals

 

 

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Die Großen waren gierig, die Kleinen zahlen die Zeche!

Ein Zurechtrücken der falschen Erwartungen" als Replik auf Wolfgang Mazal (Gutgläubig oder gierig?", DER
STANDARD, 10.07.)

Ist der angesehene Arbeitsrechtsprofessor Mazal zum Pressesprecher des österreichischen Finanzministers
mutiert? Wen hat er mit seinen Ausf
ührungen zu Josef Broukals bitterer Anklage gegen das versagende
Pensionskassensystem im Visier? Wohl nicht im Ernst die Betroffenen, jene bisher rund 45.000 Landsleute, die
bereits Pensionsk
ürzungen um bis zu 45 % gegenüber den zugesagten Pensionen erfahren haben, und denen er
empfiehlt dieses klar gescheiterte System nicht kaputt zureden? Und Welchen Experten" sollen sie seiner
Empfehlung nach angesichts des Pensionskassendesasters vertrauen"?

Alle hätten in den 90er Jahren geglaubt, dass die an den Finanzmärkten angelegten Firmenpensionen jedes Jahr
acht Prozent Ertrag bringen können, meint Professor Mazal am 10. Juli. Und die Entscheidungsträger seien in
voller Kenntnis der Risken von der Hoffnung getrieben gewesen, mit Hilfe des Kapitalmarkts zu h
öheren
Leistungen zu kommen. Die wirklichen Entscheidungsträger von damals aber haben in der Regel
Pensionszusagen au
ßerhalb des Systems wie auch Prof. Mazal, dessen heute mahnende Stimme in den 90er
Jahren wohl nicht zu hören war. Wirklich an das Ertragswunder wollten nur die Firmen glauben, die ihre
Pensionslasten möglichst günstig auslagern, und die Pensionskassen, die das Geschäft mit den großen
Kapitalübertragungen machen wollten, aus Gier und nicht gutgläubig - vollkommen richtig, Herr Professor. Die
gro
ße Masse der heute und in Zukunft betroffenen Pensionisten aber als gierig darzustellen, verdreht die
Tatsachen. Hier wird das Klischee von den Privilegierten, das in weiten Bevölkerungskreisen mangels
Faktenkenntnis kursiert, missbr
äuchlich benutzt und die öffentliche Meinung manipuliert! Tatsache ist, dass es
sich viele Manager richten konnten, weitestgehend in den alten Systemen zu bleiben. Wer es sich aber nicht
richten konnte, das sind die 100.000en
Österreicherinnen, deren durchschnittlicher Betriebspensionsanspruch
zwischen 100 und 500 Euro monatlich liegt - und diese Durchschnittspension ist wegen des unzul
änglichen und
grob fahrlässig praktizierten österreichischen Pensionskassensystems inzwischen dabei, auf die Hälfte
zusammenzuschmelzen.

Arbeitgeber und Betriebsräte haben seinerzeit über die Köpfe der Betroffenen hinweg Verträge zugunsten
Dritter" mit den Pensionskassen abgeschlossen, die inzwischen längst den Beweis erbracht haben, "Verträge zu
Ungunsten der Betroffenen" zu sein.

Das System nicht kaputtreden? Niemand redet das System an sich kaputt. Aber, wie Prof. Mazal richtig
schreibt, wurden in Österreich die wesentlichen Parameter für ein Funktionieren des Pensionskassensystems
ignoriert. Verantwortlich sind die
übertragenden Firmen, die Pensionskassen und der Staat, der die
unsachgemäße Handhabung des Systems genehmigt und durch seine Gesetzesnovellen 2003/2005 den Schaden
noch maximiert hat. Die unschuldigen Opfer dieser Handlungsweisen sind jene 100.000en Leistungs- und
Anwartschaftsberechtigten, die - und das muss einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden, bevor es wieder zu
spät ist - auch nach der derzeit im Gespräch befindlichen Pensionskassen-Reform" auf der Strecke bleiben
werden. Denn auch die soeben diskutierten Reformvorschl
äge werden höchstens jenen Sanierung bringen, die
neu in das Pensionskassensystem eintreten. Daher ist die Forderung nach Firmennachsch
üssen und vor allem
steuerlichem Entgegenkommen nur recht und billig! Prof. Mazal muss das in seinem Beitrag unter wir müssen
das System eben reformieren" (sic!) wohl gemeint haben? Denn anders geht es nicht, wenn die Kapitalmärkte
heute nicht mehr wie erwartet funktionieren".

Der Staat als Ansprechpartner käme nur in Frage, wenn es die Budgetlage zulässt? Im Vergleich zu den
derzeitigen Belastungen des Staatshaushalts, die für weite Bereiche ohne Umschweife in Kauf genommen
werden, Stichwort: Bankenmilliarden, nehmen sich etwaige Hilfen f
ür die lebenslang geschädigten 10.000en
Pensionisten wie Sandk
örner in der Wüste aus. Noch unverständlicher ist es daher, dass in der
Reformdiskussion konstruktive Vorschläge, wie das Pauschalsteuersystem des Seniorenrats, die sogar temporär
einen konjunkturell sinnvollen Steuermehrertrag ermöglichen, bisher glatt abgelehnt wurden. Dazu schweigt
Herr Professor.

Günter Braun, Pressesprecher des PEKABE - Schutzverband der Pensionskassenberechtigten


Die Wahrheit über das österreichische
Pensionskassenwesen

Utl.: Reformvorhaben negiert bisher die wirklichen Ansatzpunkte =

Wien (OTS) - Pensionskassenpensionen bzw. -anwartschaften sind
grunds
ätzlich keine "freiwilligen Sozialleistungen" , wie vom
Fachverband der Pensionskassen f
älschlicherweise immer wieder
behauptet wird, sondern thesaurierte Gehaltsbestandteile.  Beim
Gro
ßteil handelt es sich um vertraglich zugesagte Betriebspensionen,
die in Pensionskassen ausgelagert wurden und so von der
ursprünglichen "Leistungsorientierung", also einer garantierten
Pensionsh
öhe mit kollektivvertraglicher jährlicher Erhöhung, hinter
dem R
ücken der Betroffenen in eine "Beitragsorientierung"
umgewandelt, d.h. in ihrer künftigen Höhe dem Roulette der
Kapitalm
ärkte ausgeliefert wurden. Nutznießer waren nur die
(ehemaligen) Dienstgeber, die sich Milliarden ihrer vertraglichen
Verpflichtungen gegen
über den Mitarbeitern erspart haben.
Verantwortlich für die inzwischen desaströsen Folgen dieser
"Umwandlung" ist aber der Staat, der die Rahmenbedingungen f
ür die
Transfers in Pensionskassen gesetzlich abgesegnet hat. Aber auch die
Pensionskassen selbst, die jetzt gerne "ihre Hände in Unschuld
waschen", d
ürfen nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Sie
haben seinerzeit vielleicht sogar wider besseres Wissen, zumindest
aber h
öchst leichtfertig unrealistisch überhöhte Rechnungszinsen
geboten, um das Gesch
äft mit den großen Firmentransfers an sich zu
ziehen.

Die Pensionskassen heute als Opfer der Finanzkrise hinzustellen, wie
es der Fachverband der Pensionskassen immer wieder versucht, ist
allerdings purer Zynismus! Seit 2000 haben die Pensionskassen statt
der urspr
ünglich versprochenen bis zu 7,5% Nettoperformance nicht
einmal 1,5% im Jahresschnitt erwirtschaftet. Der vom Fachverband
immer wieder angeführte "Durchschnittszins von 5,7% seit 1990 (dem
Start der Pensionskassen) " ist insofern falsch, als dabei die
Kapitalentwicklung unber
ücksichtigt bliebt: in den Neunzigerjahren
wurden mit einen verschwindenden Teil des seit der Jahrhundertwende
verwalteten Gesamtkapitals teilweise sogar zweistellige Ertr
äge
erwirtschaftet. Mit den großvolumigen Zielübertragungen ab 1999  ging
es aber mit den Erträgen steil bergab. Eine

Durchschnittszinsberechnung ohne entsprechende Kapitalgewichtung, ist
daher grob fahrlässig und bewusste Irreführung der Öffentlichkeit!
Natürlich begrüßen die Pensionskassen den Vorhabensbericht der
Bundesregierung zur Reform des Pensionskassengesetzes, ist es ihnen
doch gelungen, sich in der Reformkommission im Finanzministerium
über
Gebühr durchzusetzen, d.h. Verluste der Betroffenen in der Höhe bis
zu 45% werden mit einem Achselzucken
übergangen und festgeschrieben,
f
ür die Zukunft - aber das hilft natürlich der guten halben Million
derzeitiger Pensionskassenkunden gar nichts - werden nur
Reformschritte angedacht, die die Absicherung der Pensionskassen
weiter verbessern - inwieweit sie allerdings den

Pensionskasssenberechtigten nützen sollen, ist nicht ersichtlich. Die
als wichtigstes Reformergebnis hochgejubelte sogenannte
"Garantiepension" garantiert angeblich lebenslang eine

gleichbleibende Pension. Geflissentlich verschwiegen wird dabei aber,
dass  allein der zugehörige Rechnungszins (RZ)  von 2,5% für alle
PK-Berechtigten mit aktuellen RZ zwischen 5% und 6,5% (ca. 250.000
Betroffene) - eine K
ürzung ihrer Start- bzw. jetzt ausbezahlten


Pension um 25% bis 40% bedeutet. Auch die Konsequenzen der für die
Garantiepension vorgesehenen Schwankungsr
ückstellung von ca. 15%
werden verheimlicht: das bedeutet nämlich eine weitere Kürzung der
Pension um 15%. Es wird nat
ürlich auch nicht erwähnt, dass die
aktuellen Sterbetafeln sofort in voller H
öhe zuschlagen - nochmals
durchschnittlich etwa 4%. Insgesamt kostet somit der Umstieg auf die
Garantiepension sofort 40% bis 50% der ohnedies schon drastisch
reduzierten Pension des Jahres 2009. Und von einer
Inflationsabsicherung ist nat
ürlich keine Rede - hier muss einmal
unmissverst
ändlich festgestellt werden: eine Altersversorgung, die
keine Kaufkraftgarantie bringt, verdient diesen Namen nicht!
Pekabe protestiert dagegen, dass die Rechte von Hunderttausenden
Betroffenen mit Füßen getreten werden und bei der geplanten Reform
unber
ücksichtigt bleiben sollen und fordert daher weiterhin:

-    steuerliche Maßnahmen zur Abfederung bereits entstandener Verluste

-    Einführung einer "Mindestertragsgarantie Neu"

-    Oder: Möglichkeit der steuerbegünstigten Auszahlung des noch
vorhandenen Kapitals.

Rückfragehinweis:

Günter Braun, Pressesprecher des PEKABE,

Mailto: pressesprecher@pekabe.at

Tel. 0699 - 111 58 699

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***




 


Schutzverband

der Pensionskassenberechtigten


Pensionskassenreform: Forderungen an die Regierung

Das Pensionskassenwesen auf Basis des aktuellen Pensionskassengesetzes ist unter den derzeit

geltenden Rahmenbedingungen als gescheitert zu betrachten.

Zudem zeigt eine im Auftrag der AK-Wien von Mag. Gerald Klec erstellte Vergleichsstudie

europäischer Pensionskassensysteme, dass Österreich das einzige Land ist, in dem die

Anwartschafts- und Leistungsberechtigten (ALB) das Risiko bezüglich der Verfehlung der

planmäßigen Erträge allein zu tragen haben.

Bevor aber eine Reform der gesetzlichen Basis des Pensionskassensystems beschlossen wird, muss

die Sanierung der bestehenden Verträge zur Absicherung der finanziellen Altersplanung von

100.000en Familien erfolgen.

Nachstehende Maßnahmen sind unumgänglich:

1.  Abfederung bereits entstandener Verluste durch Entrichtung einer Pauschalsteuer in
H
öhe des halben Steuersatzes auf die PK-Jahrespension (16% bis 20%) und
anschlie
ßende Steuerfreiheit der PK-Pension

Damit wären allerdings nur Teile der Verluste der Vergangenheit ersetzt.

2.  Einführung einer wirksamen und realistisch definierten jährlichen Mindestertragsgarantie

Die Kosten sind im Schadensfall von den Pensionskassen zu tragen.

Zur Erhöhung des Eigenkapitals von 1% auf 4% sind die Aktionäre zu verpflichten. Eine Belastung

der PK-Berechtigten - wie derzeit gehandhabt - wird von pekabe strikt abgelehnt.

3.  Die verbindliche Befreiung der bereits in Pension befindlichen Berechtigten

von der Dotierung einer Schwankungsrückstellung, solange die durchschnittliche Performance
gerechnet über die Jahre seit PK-Vertragsbeginn (Kapitalübertragung oder Beginn der
Beitragszahlungen) unter dem im Vertrag angenommenen Rechnungszins liegt.

4.      lebenslanger Steuerfreibetrag in Höhe der Kosten bei individuellem Wechsel in ein
Versicherungsprodukt oder in eine Sicherheits-VRG".

5.      Ohne weitere Sanierungsmaßnahmen : Optionale steuerfreie Auszahlung des noch
vorhandenen Deckungskapitals.
Diese wird in Hinblick auf die Mitverantwortung des Staates an der
Negativperformance der Pensionskassen gefordert.

Der Auszahlungsbetrag muss Deckungskapital, Schwankungsrückstellung und
Auszahlungsreserve umfassen. Ein versicherungstechnischer" Abschlag wird grundsätzlich
abgelehnt.

Stellungnahme zur Absenkung des Rechnungszinses:

Eine Absenkung des RZ kann nur optional und auf freiwilliger Basis erfolgen.

Es mussten bisher Verluste von bis zu 45 % gegenüber den Zusagen hingenommen werden. Die
Absenkung des RZ w
ürde ohne stützende Maßnahmen (steuerliche Begünstigung oder
Verlustabdeckung durch die Pensionskasse, den Staat oder den Arbeitgeber) die Pensionsreduktion
noch weiter in Gr
ößenordnungen treiben, die ganz einfach nicht mehr zumutbar sind.

Stellungnahme zur Sicherheits-VRG:

Da ein Umstieg in diese VRG ohne Kapitalnachschüsse eine weitere Pensionskürzung bis zu
einem Drittel mit sich bringt, ist die sogenannte Sicherheits-VRG - zumindest aus Sicht der
bereits Leistungsberechtigten und aller
älteren Dienstnehmer - völlig uninteressant und daher
abzulehnen.

Wien, 16. September 2009