20/BI XXIV. GP

Eingebracht am 11.02.2010
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Bürgerinitiative

Formblatt für eine Bürgerinitiative

 

Bürgerinitiative betreffend  Verbesserung der tierschutzgesetzlichen

Situation der Schweine in Österreich:

Aus für Kastenstände, Vollspaltenböden und qualvolle narkosefreie

Ferkelkastration; verpflichtende Stroheinstreu, Erhöhung des

Platzangebots

Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht

angenommen:

Das Bundestierschutzgesetz und die anschließenden

Tierhaltungsverordnungen unterliegender Bundes-

kompetenz

ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht,

ein fundiertes Konzept für artgerechte Schweinehaltung in Österreich aus-

zuarbeiten und darin insbesondere für folgende Reformen einzutreten

-) Verbot von Kastenständen

-) Verbot von Vollspaltenböden

-) Verpflichtung von Stroh-Einstreu

-) Erhöhung des Platzangebotes

-) Verbot von schmerzhaften chirurgischen Eingriffen ohne Narkose und postopera-

tive Schmerzbehandlung im Bereich der Kastration, Schwanzkupieren, Zähne ab-

schleifen u.a.

-) Angebot von ausreichend Nestbaumaterial zum Abferkeltermin

-) Ausreichend langer Verbleib der Ferkel bei der Mutter im Einklang mit modernen

veterinär-ethologischen Erkenntnissen

-) gesetzliche Mindestanforderungen an die Ausbildung der Arbeiterinnen in Sch-

weinebetrieben speziell auch unter Tierschutzgesichtspunkten

-) Erstellung eines umfassenden Stufenplans zum schrittweisen Ausstieg aus der

tierquälerischen Schweine-Intensivtierhaltung

Inbesondere ist auch eine stimmige Adaptierung der 1. Tierhaltungsverordnung

Anlage 5 (betreffend Mindestanforderungen für die Haltung von Schweinen) an die

gesetzlichen Vorgaben des Bundestierschutzgesetzes vorzunehmen.

 

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen.)