53/BI XXIV. GP

Eingebracht am 13.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

Formblatt für eine Parlamentarische Bürgerinitiative

 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

Abschaffung des Bundesheeres und aktive Friedenspolitik

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender
Hinsicht angenommen:

Art. 10 Abs. 1 Z. 1 ("Bundesverfassung"), Z. 2 ("äußere Angelegenheiten ..."), Z. 15 ("militärische Angelegenheiten, Angelegenheiten des Zivildienstes") B-VG

 

ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht,

die geeigneten gesetzlichen Maßnahmen für die Abschaffung des Bundesheeres, die
Einrichtung einer Institution für den Katastrophenschutz, die Sicherung sozialer Aufgaben durch
Schaffung bezahlter Arbeitsverhältnisse, kollektivvertraglich und sozialversicherungsrechtlich
abgesichert, sowie durch Einführung eines freiwilligen, zivilen Dienstes, die Einführung Ziviler Friedensdienste sowie eine aktive Friedenspolitik Österreichs zu schaffen. Im vorgeschlagenen
Text zur Volksbefragung zur Wehrpflicht fehlt uns die wesentliche Fragestellung, nämlich ob
und wozu Österreich überhaupt ein Bundesheer braucht, bzw. die Möglichkeit einer alternativen Stellungnahme im Sinne dieser Bürgerinitiative.

Insbesondere treten wir für die Verwirklichung folgender beispielhafter Punkte für eine aktive,
gewaltfreie Friedenspolitik als Modell einer alternativen Sicherheitspolitik mit rein zivilen Mitteln für Österreich, Europa und die Welt ein:

1.  Die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und des Bundesheers in Österreich

2.   Die Einrichtung einer eigenen Institution für den Zivil- und Katastrophenschutz, die im In- und
Ausland zur Verfügung steht

3.  Die Übernahme der bisher von Zivildienstleistenden erfüllten Aufgaben im Sozialbereich, im Rettungswesen, im Umweltschutz und in der Jugend- sowie Flüchtlingsarbeit einerseits durch
bezahlte Arbeitskräfte, andererseits durch die Schaffung eines freiwilligen zivilen Dienstes, der
von Frauen und Männer jeden Alters geleistet werden kann. In diesen freiwilligen Dienst sollen
auch die „Auslandsdienste“ (§ 12b ZDG) inkludiert sein, sodass die Ableistung eines freiwilligen
zivilen Dienstes auch außerhalb Österreichs möglich ist.

 

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)


 

4.   Die Einführung von staatlich geförderten Zivilen Friedensdiensten mit gut ausgebildeten Friedensfachkräften zur Konfliktprävention und Konfliktbearbeitung im In- und Ausland

5.   Die Aufstockung der Entwicklungshilfe und Maßnahmen gegen die Ursachen von Armut und
Hunger weltweit

6.   Den fortgesetzten Einsatz für weltweite, v. a. nukleare, Abrüstung sowie die verbesserte
Kontrolle und Verringerung bis hin zur Abschaffung des Waffenhandels für militärische Zwecke

7.   Die Förderung der Friedensforschung und Friedenserziehung im gesamten Bildungsbereich

8.   Die Einrichtung eines Friedensministeriums an Stelle des Verteidigungsministeriums, das
staatliche Maßnahmen und Maßnahmen der Zivilgesellschaft im Rahmen einer aktiven
Friedenspolitik koordiniert

9.   Die Beibehaltung der immerwährenden Neutralität als unbewaffnete Neutralität und die aktive
Gestaltung der österreichischen Neutralitätspolitik als Ausdruck der Nichtteilnahme an jeglichen
militärischen Aktivitäten und im Sinne einer Vermittlungstätigkeit in Konfliktfällen

10.   Investitionen in den Sozialstaat und eine nachhaltige und sozial gerechte Wirtschafts- und Umverteilungspolitik sind die eigentlichen Herausforderungen um Sicherheit zu gewährleisten.
Die größte Bedrohung geht derzeit von den Auswirkungen der globalen Wirtschaftskrise aus, die
in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union soziale Spannungen verschärft; gleichzeitig ist
das vorhandene Vermögen ungerecht verteilt.

 

 

 



 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

 

 

Abschaffung des Bundesheeres und aktive Friedenspolitik

 

 

 

Erstunterzeichner/in

 

 

Name

Anschrift

Geb. Datum

Datum der Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

 

 

   Hämmlerle Peter

 

 

 

 

 


                                                                                                        ……………………………………..

                                                                                                                      Unterschrift