DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch geändert wird (Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 – RÄG 2010) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 12 18
Josef Saller Erwin Preiner
Schriftführung Präsident des Bundesrates