Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 29. April 2011

folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

2.       Die Anlagen dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie für die Dauer der Geltung des Vertrages zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden, und zwar

         a) alle genannten Anlagen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien,

         b) die Anlagen 1 bis 24 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung,

         c) die Anlagen 22 bis 42 beim Amt der Kärntner Landesregierung,

         d) die Anlagen 1 bis 24 beim Vermessungsamt Leibnitz,

         e) die Anlagen 22 bis 33 beim Vermessungsamt Völkermarkt,

         f) die Anlagen 31 bis 36 beim Vermessungsamt Klagenfurt und

         g) die Anlagen 34 bis 42 beim Vermessungsamt Villach.

 

                             Mag. Rosa Lohfeyer                                                      Mag.a Barbara Prammer

                                    Schriftführerin                                                                          Präsidentin