DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009 – KorrStrÄG 2009) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 07 23
Josef Saller Erwin Preiner
Schriftführung Präsident des Bundesrates