176/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 16. Juni 2011

betreffend Evaluierung der Strafbestimmungen im Wahlrecht

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht,

1.      bis Ende 2011 dem Nationalrat darüber Bericht zu erstatten, welche Strafverfahren seit 1. Jänner 2008 wegen der Verletzung von Vorschriften zur Briefwahl geführt wurden, ob eine Einstellung mangels Strafbarkeit oder aus welchen anderen Gründen erfolgt ist, ob und nach welchen Tatbeständen Verurteilungen erfolgt sind und inwiefern die Briefwahlvorschriften im Hinblick auf das Verhältnis von Einstellungen und Verurteilungen und das in diesem Fall ausgesprochene Straf­maß durch Straftatbestände ausreichend bewehrt sind,

2.      an Hand eines Katalogs von möglichen Missbrauchsfällen im Zusammenhang mit der Briefwahl (Einhaltung des Wahlgeheimnisses, z.B. Wahlpartys; Ausfüllen der Wahlkarten für eine andere Person; Herstellen falscher Wahlkarten) bis Ende 2012 darzulegen, welche Straftatbestände anzuwenden wären, sowie

3.      im Fall des legistischen Anpassungsbedarfs dem Nationalrat bis Ende 2012 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.