1011 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 317/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend strafrechtliche Verantwortlichkeit krimineller Bank- und Finanzdienstleistungsmanager

Die Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Jänner 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stabilisierung des heimischen Finanzmarkts muss es als Begleitmaßnahme eine Möglichkeit geben, die strafrechtliche Verantwortlichkeit krimineller Bank- und Finanzdienstleistungsmanager zu gewährleisten.

Um die Stabilität des Finanzmarktes zu sichern, ist es unabdingbar in Zukunft zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben Österreichs, zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sowie zum Zweck des Schutzes der österreichischen Volkswirtschaft Maßnahmen zur Rekapitalisierung von betroffenen Rechtsträgern zu ergreifen.

Diesbezüglich ist eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, welche eine Eingriffs- und Regressmöglichkeit in die bereits ausbezahlten Einkommen von Bank- und Finanzdienstleistungsmanager sowie Vorstandsmitglieder und Geschäftsleiter der betroffenen Geschäftsträger (insolvenzgefährdete Kreditinstitute), welche kriminell geworden sind, vorsieht.

Das äußerst wichtige Maßnahmenpaket, welches die Stabilität des Geld- und Kreditmarktes sichern und durch Bereitstellung öffentlicher Geldmittel im Einzelfall bei gefährdeten Instituten existenzsichernd wirken soll, bedarf eben auch geeigneter Maßnahmen in der erwähnten Form.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. November 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Albert Steinhauser, Anna Franz, Werner Herbert, Herbert Scheibner, Mag. Harald Stefan, Mag. Peter Michael Ikrath, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Karin Hakl und Hannes Fazekas sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Anna Franz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 11 23

                                     Anna Franz                                                          Mag. Heribert Donnerbauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann