1016 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 1289/A(E) der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betreffend geplante Wirtschaftskompetenzzentren im Zuge des "Strafrechtlichen Kompetenzpaketes"

Die Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 05. Oktober 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Anfang Oktober ist die Begutachtungsfrist für das vom Justizministerium vorgeschlagene "Strafrechtliche Kompetenzpaket" ausgelaufen.

Unter der Vorgabe der Effizienzsteigerung bei Wirtschaftsverfahren sollen nur noch vier Standorte in Österreich Wirtschaftsdelikte mit einer Schadenssumme von mehr als fünf Millionen Euro verhandeln dürfen. Die Standorte sollen Wien, Linz, Graz und Innsbruck sein, wobei vor allem der Standort Graz für Klagenfurt eine massive Ausdünnung des Justizpersonals zur Folge haben wird. Richter und Staatsanwälte in Klagenfurt sehen sich gerade auch im Hinblick auf derzeit laufende Ermittlungen und Verfahren – Hypo, AvW – plötzlich als Juristen zweiter Klasse! Künftig würden solche Verfahren in Graz verhandelt werden.

Abgesehen davon, dass dadurch der Eindruck einer "Zwei-Klassen-Justiz" entsteht, würden natürlich einige Planposten von Klagenfurt nach Graz abwandern, weil man für diese Wirtschaftskompetenzzentren natürlich auch entsprechendes Personal benötigt. Weiters müssten auch alle Betroffenen wie Zeugen, Opfer und Anwälte hin künftig nach Graz pendeln!

De facto würde mit einem Kompetenzzentrum Graz die Bedeutung des Gerichtsstandortes Klagenfurt vermindert werden!

Problematisch wirken sich die Kompetenzzentren auch auf die Laiengerichtsbarkeit bei Wirtschaftsstrafverfahren aus. Diese wird dann auf vier Bundesländer beschränkt sein.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. November 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Albert Steinhauser, Anna Franz, Dr. Peter Fichtenbauer, Werner Herbert, Herbert Scheibner, Mag. Peter Michael Ikrath, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Karin Hakl und Hannes Fazekas sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Anna Franz gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 11 23

                                     Anna Franz                                                          Mag. Heribert Donnerbauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann