107 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht und Antrag

des Justizausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 271/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, die Zivilprozessordnung, das Außerstreitgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Tilgungsgesetz 1972, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Strafregistergesetz, das Sicherheitspolizeigesetz und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch geändert werden (Zweites Gewaltschutzgesetz – 2. GeSchG), den Antrag 81/A der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Feber 1972 über die Tilgung von Verurteilungen und die Beschränkung der Auskunft (Tilgungsgesetz 1972), BGBl. Nr. 68/1972, geändert wird, den Antrag 82/A der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird und über die Petition Nr. 1 betreffend „Verjährungsverbot für Sexualstraftaten“, überreicht vom Abgeordneten August Wöginger hat der Justizausschuss am 4. März 2009 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer und Dr. Johannes Jarolim mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„§ 69a NAG wird durch die sich in parlamentarischer Behandlung befindliche Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden, (88 d. B.), geschaffen. In dieser ursprünglichen Form wurde auf § 382b EO Bezug genommen.

Die Bestimmungen der EO werden durch das 2. Gewaltschutzgesetz jedoch erweitert. Es wäre nicht zu rechtfertigen, den erweiterten Schutz nicht auch für den Bereich des § 69a NAG zu übernehmen, weshalb – wegen unterschiedlicher Inkrafttretens-Bestimmungen und unterschiedlicher Terminologie – § 69a NAG mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2. Gewaltschutzgesetzes an dieses angepasst werden soll.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Mag. Ewald Stadler, Franz Glaser, Sonja Ablinger, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Harald Stefan, Mag. Gisela Wurm, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Daniela Musiol, Mag. Dr. Beatrix Karl, Mag. Johann Maier, Dr. Peter Fichtenbauer, Christian Lausch und Dr. Walter Rosenkranz sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner, die Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer das Wort.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 03 04

                           Mag. Dr. Beatrix Karl                                                 Mag. Heribert Donnerbauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann