109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 88/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend chemische Kastration von Personen, welche rechtskräftig nach § 206 StGB verurteilt wurden

Die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die chemische Kastration ist ein hormoneller Eingriff, welcher zu einer vorübergehenden Neutralisation des Sexualtriebes führt. Dabei wird dem Körper ein Androgen-Antagonist zugeführt, welcher die körpereigenen Sexualhormone, hauptsächlich das Testosteron, hemmt. Diese intermittierende Hormonblockade (IHB) wird nach Absetzen des Präparates wieder aufgehoben. Die chemische Kastration bei Männern wird mit Cyproteronacetat durchgeführt. Das Präparat kann intravenös verabreicht werden, was den Vorteil hätte, die betroffenen Täter regelmäßig dem behandelnden Arzt vorzustellen und dabei eventuelle Veränderungen oder Auffälligkeiten zu bemerken. Nach Absetzen des Präparates dauert es ungefähr ein halbes Jahr, bis die Potenz zurückkehrt.

Da es sich nicht um einen Eingriff mit bleibendem Effekt handelt, darf diese Form im Bereich des Strafrechtes angewandt werden. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist die chemische Kastration allerdings nur mit Zustimmung der Täter möglich. Zum anderen gibt es derzeit keine Möglichkeit, entlassene Häftlinge über die Bewährungsfrist hinaus zu behandeln.

Gerade dieser Täterkreis muss aber sinnvollerweise unter ständiger Behandlung stehen. Daher ist es notwendig die gesetzlichen Rahmenbedingungen soweit zu verändern, dass Sexualstraftäter lebenslänglich unter Beobachtung und in Behandlung stehen, vor allem in Hinblick darauf, dass die Wirkung der triebdämpfenden Medikamente durch verschiedene Gegenmaßnahmen wie Alkoholkonsum, Einnahme stimulierender Suchtmittel wie Kokain und auch hoch dosierter männlicher Sexualhormone ganz oder teilweise wieder aufgehoben werden kann.

Gerade einschlägig Verurteilte, die aus der Haft entlassen wurden, stellen oftmals ein unkalkulierbares Risiko dar und müssen behandelt werden, weil der sonst bei anderen Deliktstypen mögliche Resozialisierungsvorgang vom Ansatz her beim Sexualstraftäterkreis, insbesondere bei Kinderschändern, nicht greift.

Die diesbezüglichen kriminologischen Erkenntnisse sind hinlänglich gesichert (und auch publiziert) und zeigen klar auf, dass bei dem spezifisch angesprochenen Deliquenztypus es nur durch einen chemisch-hormonellen Eingriff möglich ist, die triebgesteuerte Rückfälligkeit hintanzuhalten bzw. zu beseitigen.

Dahingehend ist es notwendig, eine Gesetzesänderung herbeizuführen, die es ermöglicht, dass der Eingriff der chemischen Kastration für Kinderschänder und andere Sexualstraftäter auch ohne deren Zustimmung durchgeführt werden kann und, dass eine solche chemische Kastration dauerhaft durchzuführen ist.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 4. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Dr. Walter Rosenkranz die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Mag. Ewald Stadler, Franz Glaser, Sonja Ablinger, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Harald Stefan, Mag. Gisela Wurm, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Daniela Musiol, Mag. Dr. Beatrix Karl, Mag. Johann Maier, Dr. Peter Fichtenbauer, Christian Lausch und Dr. Walter Rosenkranz sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner, die Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 03 04

                           Mag. Dr. Beatrix Karl                                                 Mag. Heribert Donnerbauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann