1097 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 105/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch das Angebot der Persönlichen Assistenz erhalten schwerstbehinderte Menschen eine personelle Unterstützung, die zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder Absolvierung einer Ausbildung erforderlich ist. Nach den derzeit geltenden Richtlinien des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz umfasst die Persönliche Assistenz sämtliche Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Begleitung und Mobilität zur Verrichtung der Tätigkeiten am Arbeits- oder Ausbildungsplatz.

Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch auf die Finanzierung einer persönlichen Assistenz. Die Voraussetzungen für die Zuerkennung müssen daher klar definiert werden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss einen Rechtsanspruch erhalten.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2010 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Herbert Kickl die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Dr. Franz­Joseph Huainigg, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Ulrike Königsberger-Ludwig und Sigisbert Dolinschek sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Auf Antrag der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit, die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag zu vertagen.

In seiner Sitzung am 15. März 2011 hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales den gegenständlichen Entschließungsantrag wieder in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Helene Jarmer, Dietmar Keck, Bernhard Vock, Mag. Christine Lapp, Ursula Haubner und Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V).

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 03 15

                      Dr. Franz-Joseph Huainigg                                                      Renate Csörgits

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau