1129 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 1347/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes

Die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. November 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Derzeit gibt es fünf verschiedene Kinderbetreuungsgeld-Modelle, vier einkommensunabhängige, die sogenannten Pauschalvarianten und eine einkommensabhängige Variante.

Bei allen Pauschalvarianten beträgt die Zuverdienstgrenze 16.200,- Euro jährlich oder bis zu 60 Prozent des früheren steuerpflichtigen Einkommens. Bei der einkommensabhängigen Variante ist der Zuverdienst mit 5.800,- Euro jährlich gedeckelt.

Um eine höhere Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung zu erzielen und auch die tatsächliche Wahlfreiheit zu fördern, wurde bereits in der Vergangenheit mehrmals der Versuch gestartet, die Zuverdienstgrenze abzuschaffen. Eine Abschaffung dieser hätte ebenfalls eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Folge.

Die Anhebung der Zuverdienstgrenze von 14.600,- Euro auf 16.200,- Euro war ein erster richtiger Schritt.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 24. März 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Anneliese Kitzmüller die Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Daniela Musiol, Gabriele Tamandl und Rosemarie Schönpass.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1347/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, B; dagegen: S, V, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Rosemarie Schönpass gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 03 24

                           Rosemarie Schönpass                                                           Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau