1149 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (1087 der Beilagen): Übereinkommen über das Central European Exchange Programme for University Studies („CEEPUS III“)

Der in der gegenständlichen Regierungsvorlage enthaltene Staatsvertrag hat die Förderung der akademischen Mobilität in Mittel-, Ost- und Südosteuropa zum Ziel. Das „CEEPUS III“-Übereinkommen knüpft damit an das „CEEPUS II“-Übereinkommen an, weitet den thematischen Fokus der Zusammenarbeit von der akademischen Lehre aber auf die hochschulnahe Forschung aus. Der Förderung der akademischen Mobilität im Rahmen des Übereinkommens soll die Gewährung von Vollstipendien für Studierende und Lehrende durch das jeweilige Gastland dienen.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG nicht erforderlich ist.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Staatsvertrag ist in englischer Sprache abgefasst.

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 7. April 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann und Dr. Kurt Grünewald sowie die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (und zwar mit den Stimmen der Abgeordneten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion, des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei, des Freiheitlichen Parlamentsklubs sowie des Grünen Klubs und gegen die Stimme des Abgeordneten des Parlamentsklubs des BZÖ) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Der Wissenschaftsausschuss vertritt weiters mit Stimmenmehrheit (und zwar mit den Stimmen der Abgeordneten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion, des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei, des Freiheitlichen Parlamentsklubs sowie des Grünen Klubs und gegen die Stimme des Abgeordneten des Parlamentsklubs des BZÖ) die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen über das Central European Exchange Programme for University Studies („CEEPUS III“) (1087 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2011 04 07

                     Dr. Sabine Oberhauser, MAS                                                 Dr. Kurt Grünewald

                                 Berichterstatterin                                                               Obmannstellvertreter