Anlage 2

 

Entschließung

betreffend die Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen und internationalen Ausbildungskriterien Maßnahmen für schnellere und einfachere Anerkennungen bzw. Nostrifizierungen von im Ausland erworbenen Ausbildungen und akademischen Graden zu prüfen, den ausbildungsadäquaten Einsatz von Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt sowie eine damit einhergehende verbesserte Integration dieser Menschen zu ermöglichen und erforderlichenfalls notwendige Regierungsvorlagen dem Nationalrat so rasch als möglich zu übermitteln.