1164 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 1079/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesteuerter Zuwanderungs- und Integrationspolitik nach dem BZÖ-Ausländercheck-Modell

Die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Auch im Bereich der Ausländer- bzw. Zuwanderungs- und Integrationspolitik gilt für das BZÖ das Leistungsprinzip getreu dem Grundsatz, „Leistung muss sich lohnen“. Eine bloße „Ausländer-raus-Politik“, die alle Ausländer in einen Topf wirft, lehnen wir strikt ab. Daher unterscheiden wir vom BZÖ genau zwischen jenen Ausländern, die sich anpassen, integrieren, die deutsche Sprache beherrschen, Arbeit haben und Steuern zahlen und jenen, die zu uns kommen, um unser Sozialsystem auszunutzen, Arbeit verweigern oder die kriminell sind, sich nicht anpassen, nicht integrieren wollen und auch die deutsche Sprache nicht beherrschen.

Darauf basierend hat das BZÖ zur Sicherstellung einer gesteuerten Zuwanderung und einer bestmöglichen Integration den auf einer Punktebasis aufbauenden „Ausländer-Check“ entwickelt, der allein von einer Behörde abgewickelt wird.

 

1. Gesteuerte (Neu-)Zuwanderung durch den Ausländercheck

 

Angelehnt an die Systeme in Australien und Kanada wird durch den Ausländercheck als (im Rahmen der ersten Jahre jederzeit überprüfbare) Voraussetzung für Einreise und Aufenthalt festgelegt, dass aus den folgenden Punkten eine Mindestpunktezahl erreicht wird:

- Bedarf (entsprechend einer Liste von aktuell in Österreich gesuchten Berufen)

- Sprache (gute, auch fachspezifische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift)

- Bildung (eine abgeschlossene Berufsausbildung, Berufserfahrung)

- Gesundheit und Arbeitsfähigkeit

- noch zu erwartende Erwerbstätigkeitsdauer

- Arbeitsplatz (eine fixe Beschäftigung im Inland)

- Einkommen (ein gesichertes Einkommen in Höhe zumindest des Durchschnittseinkommens in Österreich)

- Unbescholtenheit (keine strafrechtlichen Verurteilungen)

- Integrationswille und gute Integrationsvoraussetzungen (z.B. Herkunft aus dem kulturellen und geographischen Nahbereich, soziale Kontakte im Inland, Kenntnisse über das Land, vorangegangene Aufenthalte in Österreich etc.)

 

Basierend auf dem BZÖ-Leistungsgedanken entstehen beispielsweise Ansprüche auf Familienleistungen vom Staat bei Erfüllung der Eintrittsvoraussetzungen nicht automatisch. Vielmehr entstehen solche erst sukzessiv, wobei Kriterien wie legale Arbeit, bezahlte Steuern und Beiträge sowie Integrationsleistungen entscheidend sind. Zudem können nur bei gesichertem Unterhalt ausschließlich Ehepartner und Kinder nach Österreich nachgeholt werden, wobei auch staatliche Leistungen für diese sukzessiv zu erarbeiten sind. Getrennt davon sind kurzfristige Aufenthaltsformen zu sehen, die weder Zugang zu Sozial- und Familienleistungen noch Familiennachzug und Daueraufenthalt ermöglichen sollen.

 

2. Integration - Vergabe von staatlichen Leistungen nach Ausländercheckkriterien

 

Nicht nur für Neuzuwanderer, sondern auch für die schon in Österreich ansässigen Drittstaatsangehörigen sind die Familien- und Sozialleistungen nach ihren Leistungen für Österreich bzw. dem Integrationsgrad zu bemessen. Im Sinne des BZÖ-Leistungsgedankens soll sich Integration spürbar positiv, dagegen mangelhafte Integration oder z.B. strafbare Handlungen spürbar negativ auswirken. Kurz: Wer sich integriert, wird belohnt. Wer nicht, muss mit Kürzungen oder dem Entfall der Sozialleistungen rechnen

Bei der Bemessung sind z.B. miteinzubeziehen:

- erreichtes Sprachniveau

- Fortbildungsmaßnahmen

- berufliche Laufbahn

- durchgehende Berufstätigkeit

- Gesetzestreue

- Förderung der schulischen Leistungen und Begabungen der Kinder

- positive Einstellung zur eigenen Integration in die österreichische Bevölkerung (z.B. gleicher Stellenwert und Gleichberechtigung für Frauen und Mädchen bei Bildung und Beteiligung am öffentlichen Leben; positive Grundhaltung gegenüber der österreichischen Bevölkerung und ihrer Lebensauffassung etc.)

- Teilnahme am öffentlichen Leben, soziale Kontakte mit Inländern, Mitwirkung in inländischen Vereinen etc.

 

Ansonsten soll zu Verbesserung der Integration der Ghettobildung und der Konzentration der Einwanderer in Ballungszentren durch Maßnahmen der Raumordnungs-, der Wohnbau- und Wohnungsvergabepolitik entgegengewirkt werden. Zudem soll der Mutter-Kind-Pass allgemein mit finanziellen Konsequenzen bis zum Schuleintritt verlängert werden, um einen guten Spracherwerb und die Förderung der sozialen, körperlichen und geistigen Fähigkeiten besser sicherzustellen.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. September 2010 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter für den Ausschuss fungierte Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler. Nach Wortmeldungen der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler und Ing. Norbert Kapeller wurde der Antrag vertagt. Anlässlich der Wiederaufnahme der Verhandlungen in der Sitzung am 13. April 2011 beteiligten sich an der Debatte die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Mag. Alev Korun, Angela Lueger, Mag. Michael Hammer, Franz Riepl, Rudolf Plessl, Mag. Albert Steinhauser, Günter Kößl, Dr. Walter Rosenkranz, Stefan Petzner und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1079/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: B; dagegen: S, V, F, G).

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 04 13

                   Johannes Schmuckenschlager                                                        Otto Pendl

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann