1166 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 695/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsparungen im Asyl- und Fremdenwesen

Die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Juni 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die für 2009 budgetierten Ausgaben im Bereich des Asyl- und Fremdenwesens belaufen sich auf über 180 Millionen Euro. Für das Jahr 2010 sind wieder 168 Millionen budgetiert.

Alleine für die Jahre 2005 bis 2010 werden im Bundesministerium für Inneres für das Asyl- und Fremdenwesen Kosten von über einer Milliarde Euro anfallen. Alleine im Budget 2009 des Bundesministeriums für Inneres sind Ausgaben im Bereich Flüchtlingsbetreuung und Integration für Förderungen in der Höhe von 22,2 Millionen Euro veranschlagt. Für das Jahr 2010 sind 19,8 Millionen Euro veranschlagt. Darunter finden sich Förderungen für Projekte des Europäischen Flüchtlingsfonds mit über 14 Millionen Euro und Projekte des Integrationsfonds mit über 5 Millionen Euro.

Der Kostenersatz für die Länder betreffend Grundversorgung von Fremden schlägt sich im Budget 2009 mit 85,3 Millionen Euro nieder. Für das Jahr 2010 sind 77,2 Millionen Euro veranschlagt. Die Beiträge zum Fonds zur Integration von Flüchtlingen belaufen sich auf 11,6 Millionen Euro im Jahr 2009. „Zehrgeld“ wird als Unterstützungsleistung im Zuge einer Abschiebung an mittellose Fremde ausbezahlt. Die durchschnittlichen Kosten eines Asylverfahrens in 1. Instanz betrugen im 1. Quartal 2009 € 1.238,11.

Dem Bundesasylamt wurde für das Jahr 2009 ein Budget in der Höhe von € 21,493.000,- zur Verfügung gestellt. Für die Betreuungsstellen wurden im Jahr 2008 10,8 Millionen Euro ausgegeben. Über den Europäischen Rückkehrfonds werden NGOs im Maßnahmenbereich „Rückkehrvorbereitung in der Schubhaft“ gefördert. Die geplanten Förderungsbeträge für das Jahr 2009 belaufen sich auf € 483.584,41 (Mittel des Bundesministeriums für Inneres) und € 375.200,- (EU-Mittel). Die Dolmetschkosten des Bundesministeriums für Inneres im Asylwesen betrugen in den letzten Jahren jährlich über 5 Millionen Euro. Und dabei handelt es sich nur um die Ausgaben des Bundesministeriums für Inneres! Dazu kommen noch die Ausgaben anderer Bundesministerien und der Länder.

Der Rechnungshof schreibt in seinem Bericht zur Flüchtlingsbetreuung, dass die kontinuierliche Erhöhung der Anzahl unerledigter Berufungsverfahren auf rd. 27.000 zu Anfang des Jahres 2006 einen gravierenden Anstieg der Versorgungskosten bewirke. Die vermeidbaren Mehrkosten werden sich bis zum prognostizierten Abbau der Rückstände auf rd. 325 Millionen Euro belaufen.

Dies bedeutet eine immense Belastung der Steuerzahler, die die Verschleppung der Verfahren finanzieren müssen. So werden private Vereine und NGOs gefördert, die es sich praktisch zur Aufgabe gemacht haben, Asylverfahren möglichst lange hinauszuzögern. Außerdem kommt der Steuerzahler auch noch für die Rechtshilfe für Asylwerber auf. Aus der gesamten Asyl- und Fremdenproblematik sind regelrecht neue "Berufe" mit guten Verdienstmöglichkeiten entstanden.

Es ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates, rasche Asylverfahren zu gewährleisten und diesen konterkarierenden Wildwuchs abzustellen. Das Innenministerium muss dafür Sorge tragen, dass die Verfahren rechtskonform und zügig durchgeführt werden. Das genau ist es, was das Ministerium den Österreichern bis heute schuldig bleibt. Denn die Österreicher haben schon lange kein Verständnis mehr dafür, die Kosten für Asylverfahren tragen zu müssen, welche in Wahrheit verdeckte Zuwanderungsverfahren sind.

Auf der anderen Seite explodiert die Kriminalität, die Aufklärungsquote ist auf konstant niedrigem Niveau. Zu wenige Exekutivbeamte sind mit einer nie dagewesenen Mehrbelastung und Verwaltungsbürokratie konfrontiert. Anstatt Millionen in NGOs zur Unterstützung des Asylmissbrauches zu investieren, sollten diese Mittel besser zur Bekämpfung der ausufernden Kriminalität herangezogen werden.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. April 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Angela Lueger, Ing. Peter Westenthaler, Mag. Michael Hammer, Franz Riepl, Rudolf Plessl, Mag. Albert Steinhauser, Günter Kößl, Stefan Petzner und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 695/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, B; dagegen: S, V, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 04 13

                   Johannes Schmuckenschlager                                                        Otto Pendl

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann