1172 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1208/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbindung der durch Contergan geschädigten Menschen in das österreichische Sozialentschädigungsrecht in Form einer monatlichen Rentenzahlung

Die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. Juli 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Vor mehr als 51 Jahren, am 1. Oktober 1957, brachte das deutsche Pharma Unternehmen Grünenthal das Schlaf- und Beruhigungsmittel ‚Contergan‘ in 46 Ländern auf den Markt und bewarb die Verträglichkeit des Arzneimittels besonders auch für Schwangere. In Österreich wurde das Medikament unter dem Produktnamen ‚Softenon‘ vom Gesundheitsministerium zugelassen und rezeptpflichtig vertrieben. Bis zum Verbot des Wirkstoffes Thalidomid Ende 1961 wurden weltweit an die 10.000 Kinder mit schweren Fehlbildungen geboren. Die ca. 3.000 Überlebenden sind heute zwischen 46 und 52 Jahre alt und leiden wegen den seit Geburt bestehenden körperlichen und/oder organischen Fehlbildungen auch unter erheblichen gesundheitlichen Spätfolgen.

Die Lebenssituation der Betroffenen ist heute zunehmend durch diese sehr schmerzhaften Auswirkungen ihrer Behinderung geprägt, ihre Lebensqualität ist dadurch zusätzlich eingeschränkt. Dazu kommen oft auch psychische Folgeschäden wie z.B. depressive Erkrankungen. Bei Berufstätigen führt das zur Frühpension mit Einbußen für die Altersversorgung und die gesellschaftliche Teilhabe.

Erschwerend für die persönliche Situation der Contergan-Opfer kommt hinzu, dass mit ihrem Älterwerden auch ihre Familienangehörigen älter werden, auf deren Hilfe und Unterstützung sie angewiesen sind. Sie sind daher immer stärker auf außerhäusliche Hilfe angewiesen und von Armut bedroht.

Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Ländern gibt es in Österreich keine finanzielle Entschädigung in Form einer monatlichen Rente.

Erfreulicherweise wurde im Mai ein 5-Parteienantrag beschlossen, der eine Einmalzahlung von 2,8 Mio. Euro aus dem Budget des Gesundheitsministeriums vorsieht.

Um den Betroffenen ein Leben in Würde und Selbstbestimmung zu ermöglichen, ist jedoch eine gesetzlich geregelte monatliche Rentenzahlung für jede(n) Betroffene(n) dringend erforderlich.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. April 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Helene Jarmer die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Sigisbert Dolinschek, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Johann Singer, Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1208/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, B; dagegen: S, V).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 04 14

                      Dr. Franz-Joseph Huainigg                                                      Renate Csörgits

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau