119 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 251/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendiger Verschärfungen des Asylwesens

Die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt eingeleitet:

„Während in den Jahren 2002 und 2003 der jährliche Wanderungssaldo (Zuwande­rung minus Abwanderung) bei rund 36.000 Personen lag, stieg die Netto- Zuwanderung in den letzten Jahren auf jeweils knapp über 50.000 Personen. Für 2005 zeigt die aus den Daten des Zentralen Melderegisters erstellte Wanderungssta­tistik insgesamt 119.083 Zuzüge aus dem Ausland und 68.828 Wegzüge ins Aus­land, also ein Zuwanderungsplus von 50.255 Personen. Dies entspricht etwa einer Stadt wie St. Pölten. Zielgerichtet auf den österreichischen Arbeitsmarkt wandern hievon nur 1000 bis maximal 5000 Personen zu.

Mit 3. September 2007 gab es 456.021 aufrechte Aufenthaltstitel von Drittstaatsan­gehörigen, welche sich in 18.974 Aufenthaltsbewilligungen, 86.267 Niederlassungs­bewilligungen, 61.710 Familienangehörige, 141.994 Daueraufenthalte und 147.076 ehemalige Niederlassungsnachweise gliedern.

Mit dem Stand vom 31.8.2007 gab es 34.995 offene Asylverfahren. In Österreich wurden von Jänner bis Juni 2007 5.695 Asylanträge gestellt, in Deutschland waren im es im selben Zeitraum 8.465. In Österreich kommt im genannten Zeitraum 1 Asylwerber auf 622 Österreicher, in Deutschland 1 Asylwerber auf 3.946 deutsche Staatsbürger.

Von Jänner bis Juli 2007 wurden 4753 Zurückweisungen, 1353 Ausweisungen, 2738 Aufenthaltsverbote, 390 Rückkehrverbote, 955 Zurückschiebungen, 1738 Ausreise­verpflichtungen (inkl. Freiwilliger Ausreisen) und 1790 Abschiebungen an fremdenpo­lizeilichen Maßnahmen vollzogen.

Die Zuwanderungszahlen herausgegeben von der Statistik Austria und die Statisti­ken des Asyl- und Fremdenwesens des Bundesministeriums für Inneres machen ersichtlich, dass es sich hier um einen Bereich handelt, der einer intensiveren Zu­wendung der Regierung bedarf.

Die momentan geführten Debatten, unter Instrumentalisierung von Kindern und der Einsatz aufgebauschter Medienkampagnen betreffend Asylwerber und humanitäres Bleiberecht, spiegeln die Problematik im Asylrecht wider.

Wie auch der Bund sozialdemokratischer Akademiker, Intellektueller und Künstler in seinem rechtspolitischen Forderungskatalog zum Asyl- und Fremdenrecht darlegt, sind die überlange Verfahrensdauer und die daraus resultierenden aufenthaltsrechtli­chen Konsequenzen das Problem an sich: „Durch die lange Verfahrensdauer liegt in solchen Fällen jedoch oftmals keine Verfolgungsgefahr und damit kein Anspruch auf Asylgewährung mehr vor.“ Ergo wurde zwar kein Asyl gewährt, gleichzeitig aber der Schutz auf Zeit im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention aber erfüllt. Selbst auf Asylberechtigte wird, so wie es die Genfer Flüchtlingskonvention vorsieht, dieses Ab­kommen nicht mehr angewendet, wenn die Umstände, auf Grund deren sie als Flüchtlinge anerkannt worden sind, nicht mehr bestehen und sie es daher nicht wei­terhin ablehnen können, sich unter den Schutz ihres Heimatlandes zu stellen.

Schon am Montag, den 09. Juli 2007 konnte man von Andreas Unterberger, Wiener Zeitung, lesen:

„Kaum ist das Parlament auf Urlaub, macht sich schon das erste Sommerthema breit: Kritiker sagen, das österreichische Fremdenrecht entspreche nicht der Europä­ischen Menschenrechtskonvention. Sie haben damit wahrscheinlich Recht. Die bei­den Rechtsinstrumente vertragen sich bei rein juristischer Analyse nicht gut mitei­nander.

Zugleich aber ist ihre Kritik weltfremd und blauäugig. Denn konsequent umgesetzt führt sie zu einem Grundrecht für sechs Milliarden Erdenbewohner auf Zuzug nach Österreich. Gewiss: Die neoliberale Globalisierung hat für einen weltweiten Rück­gang der Armut gesorgt, sodass "nur" noch rund eine Milliarde an einer Übersiedlung interessiert ist. Die sie auch mit allen Mitteln versuchen. Sie müssen, sobald sie über Österreichs Grenze geschlüpft sind, nur eine der folgenden Strategien befolgen: Ers­tens könnten sie ihre Asyl-Verfahren durch ständig wechselnde Stories solange ver­zögern, bis schlussendlich eine Abschiebung als unmenschlich gilt. Zweitens könnten sie hier ein Kind zeugen. Drittens könnten sie sich gegen jeden Abschiebeversuch lautstark und tatkräftig wehren.

Die Schöpfer der hochentwickelten Menschenrechts-Architektur und des nach dem NS-Schrecken bewusst großzügigen Asylrechts hatten einst vieles nicht im Sinn ge­habt: Sie wollten mit dem Schutz des Privat- und Familienlebens keine Hintertür zur beliebigen Immigration öffnen. Sie wollten schon gar nicht die Massen aus verar­menden Drittweltländern anlocken. Sie wollten auch nicht die schmierigen Geschäfte von Schleppern honorieren. Und sie haben keineswegs daran gedacht, dass ausge­rechnet Österreich das Asylrecht großzügiger ausbauen würde als fast alle anderen Länder der Welt - was bis zur Verschärfung des Fremdenrechts ja nachweislich der Fall gewesen ist (wobei Österreich übrigens immer noch zur großzügigen Hälfte Eu­ropas zählt).

Die Handlungsoptionen sind begrenzt: Entweder öffnet sich Österreich wieder für fast unkontrollierten Zuzug. Oder es wird sich der Tatsache bewusst, dass sich der Rest der Welt beim Zuzug von Ausländern weniger an humanitären Idealen als am eige­nen Nutzen orientiert. Einen Kompromiss dazwischen gibt es nur in der Rhetorik von politischen, juristischen und journalistischen Gutmenschen.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. und 4. März 2009 in Verhandlung genommen. Am 3. März wurde ein öffentliches Hearing gemäß § 37 Abs. 9 GOG abgehalten, bei dem folgende Experten gehört wurden:

Rechtsanwalt Mag. Wilfried Embacher

Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Universität Wien

Dr. Alexander Janda, Österreichischer Integrationsfonds

Mag. Karin Keil, Caritas Österreich

Univ.-Prof. Mag. Dr. Georg Lienbacher, Verfassungsdienst

Dr. Christoph Klein, Bundesarbeiterkammer

Univ.-Ass. Dr. Alfred Schramm, Wirtschaftsuniversität Wien

Gernot Steiner, Amt der Kärntner Landesregierung

Nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Harald Vilimsky beteiligten sich an der Debatte vom 3. März die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Ing. Peter Westenthaler, Sonja Ablinger, Dr. Walter Rosenkranz, Günter Kößl, Gerald Grosz, Mag. Albert Steinhauser, Angela Lueger, Hannes Fazekas, Christoph Hagen sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

An der Debatte vom 4. März 2009 beteiligten sich die Abgeordneten Günter Kößl, Angela Lueger, Mag. Alev Korun, Ing. Peter Westenthaler, Dr. Walter Rosenkranz, Nikolaus Prinz, Gerald Grosz, Erwin Hornek, Mag. Johann Maier, Dr. Peter Pilz, Mag. Albert Steinhauser, Harald Vilimsky sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Gabriele Tamandl gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 03 04

                               Gabriele Tamandl                                                                    Otto Pendl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann