1192 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 715/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend begleitende Auflagen und Maßnahmen zur Kurzarbeit

Die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 9. Juli 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Kurzarbeit ist derzeit das wichtigste Instrument der Regierung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in der Krise. Mit dem vorliegenden ‚Arbeitsmarktpaket II‘ wird dieses erneut ausgeweitet und von öffentlicher Seite noch mehr Geld investiert.

Fakt bleibt aber, Kurzarbeit als Maßnahme gegen den drohenden Verlust von Arbeitsplätzen wirkt nur unmittelbar und ist nicht zukunftsorientiert. Die Gewährung derselben ist kaum an Bedingungen für die in Anspruch nehmenden Unternehmen geknüpft und die durch Kurzarbeit überbrückte Zeit wird so zu wenig dazu genützt, strukturverändernde Maßnahmen in den betroffenen Branchen voranzutreiben. Auch das Maß an Weiter- und Umqualifizierung gefährdeter Beschäftigter lässt zu Wünschen übrig.

Bis dato liegen keinerlei Daten zur Inanspruchnahme der Weiterbildungsbeihilfen durch Unternehmen vor. Das Konzept der individuellen Weiterbildung während der Kurzarbeit fehlt komplett. Für eine erfolgreiche Überwindung der Krise und auch zur Schaffung nachhaltiger Beschäftigungschancen für ArbeitnehmerInnen sind zusätzliche Förderungen und Programme individueller Weiterbildung für in Kurzarbeit Beschäftigte notwendig.

Während der Inanspruchnahme von Kurzarbeit muss ebenso wie nach der Krise garantiert werden, dass Lasten und Risken gerechter verteilt werden und auch das Management und die EigentümerInnen der Unternehmen einen entsprechenden finanziellen Beitrag zur Überwindung der Krise leisten, analog den ArbeitnehmerInnen, die durch Kurzarbeit teilweise deutlichen Lohnverzicht üben. Nach der Krise soll daher auch, je nach Geschäftsdaten, die finanzielle Unterstützung durch den Staat von den Unternehmen zurückgezahlt werden.

Kurzarbeit ist zwar zum kurzfristigen Beseitigen der schlimmsten Auswirkungen der Krise auf den Arbeitsmarkt geeignet, schafft aber in ihrer aktuellen Ausgestaltung keine Vorsorge für die Zukunft.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Birgit Schatz die Abgeordneten Karl Öllinger, Ing. Norbert Hofer, Mag. Alev Korun, Franz Riepl, Sigisbert Dolinschek, Erwin Spindelberger, Dr. Martin Bartenstein, August Wöginger, Bernhard Vock und Herbert Kickl sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag unter Berücksichtigung eines von  der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz eingebrachten Abänderungsantrages keine Mehrheit (für den Antrag: G,B dagegen: S,V,F ).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 05 11

                          Dr. Martin Bartenstein                                                          Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau