1250 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 627/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Kranken und Kuranstaltengesetz (KAKuG) sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) abgeändert werden

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. Mai 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Für einen Krankenhausaufenthalt von Kindern sind auf Grund der mit diesem Antrag abzuändernden Bestimmungen zwischen € 420 und € 476,- zu bezahlen. Dieser Betrag übersteigt die Kosten für Versicherte, die im Krankenhaus zur Behandlung einer Krankheit aufgenommen werden, um fast 60%. Dazu kommen noch jene erheblichen Kosten, die Eltern im Fall eines Krankenhausaufenthaltes ihrer Kinder für Begleitung verrechnet werden.

Die Krankenhausbeiträge stellen eine erhebliche finanzielle Belastung in einer Situation dar, in der die psychische und soziale Belastung für Familien besonders groß ist. Es ist nicht im Sinne der Heilung wie auch nicht geeignet zur Herstellung eines Umfelds, in dem ein Heilungsprozess begünstigt wird, Menschen, die ohnehin erheblichen psychischen Belastungen ausgesetzt sind, mit erheblichen Zahlungs­forderungen zusätzlich zu belasten.

Dieser Gesetzesantrag zielt darauf ab, Kostenbeiträge für Krankenhausaufenthalte von Kindern abzuschaffen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seinen Sitzungen am 5. Oktober 2010 und am 8. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Karl Öllinger die Abgeordneten Oswald Klikovits, Mag. Christine Lapp, Dr. Andreas Karlsböck, Sigisbert Dolinschek, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ridi Maria Steibl, Karl Donabauer, Ursula Haubner, Bernhard Vock und Dr. Sabine Oberhauser, MAS sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag unter Berücksichtigung des vom Abgeordneten Karl Öllinger eingebrachten Abänderungsantrages keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V ).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 08

                         Mag. Gertrude Aubauer                                                         Renate Csörgits

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau