1251 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1569/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundeseinheitliche Regelung zur Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von Pflegeeltern

Die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. Mai 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Pflegeeltern erbringen bedeutsame Leistungen für unsere Gesellschaft. Sie bieten Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrer Ursprungsfamilie aufwachsen können, eine Versorgung und Erziehung im Familienverband. Die Arbeit der Pflegeeltern bedeutet höchster Einsatz für hoch engagierte, leistungs- und liebesfähige, soziale Menschen. Denn Pflegefamilien haben es meistens mit schwer traumatisierten oder vernachlässigten Kindern zu tun, die zusätzlich sehr viele Defizite aufweisen können. Meist sind es Kinder, die selten Geborgenheit erlebt haben und sich kaum beheimaten konnten. Pflegekinder sind daher häufig verunsichert, misstrauisch und haben große Ängste. Sie benötigen viel Liebe, Zuwendung und Aufmerksamkeit, um wieder Vertrauen aufzubauen. Gleichzeitig sind klare Grenzen und Regeln notwendig, die immer wieder ausverhandelt und eingefordert werden müssen.

Oft ist es gar nicht so leicht, für ein Kind eine Pflegefamilie zu finden, welche auf die individuellen Eigenheiten, Fähigkeiten, Anlagen und auch Defizite des Kindes einzugehen vermag. Von Pflegeeltern wird daher Verständnis, Geduld, Toleranz und Einfühlungsvermögen erwartet. Sie brauchen auch Hintergrundwissen, um helfen zu können. Der Alltag in der Familie kann daher sehr schwierig und Kräfte raubend sein. Die Dauer des Pflegeverhältnisses kann von vorne herein nicht immer festgelegt werden. Die Aufnahme eines Pflegekindes kann in Form einer Krisen-, Kurzzeit- und Dauerpflege erfolgen. Pflegeeltern übernehmen für diese Kinder die Gesamtverantwortung und versorgen sie mit allem, was ein Kind zur gesunden Entwicklung braucht. Die Unterbringung bei Pflegefamilien ist dabei ein wichtiges Angebot, welches bedürftigen Kindern zur Verfügung steht. Zudem bewerten Sozialarbeiter und Psychologen die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie besser als in einer Institution, denn der Wert einer Familie und von immer verfügbaren Eltern ist ein unbezahlbares Gut für diese Kinder.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Pflegefamilien sind aber sehr unterschiedlich. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder und der Grundsatzbestimmungen des Bundes im Jugendwohlfahrtsgesetz haben die einzelnen Bundesländer die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen von Pflegeeltern selbständig geregelt. Dadurch ergeben sich Unterschiede bei der Höhe des Entgelts für die laufende Betreuung eines Pflegekindes und der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung der Pflegeeltern. Durch die unterschiedlichen Modelle der Bundesländer kann es aber auch zu einer Ungleichbehandlung von Pflegeeltern innerhalb eines Bundeslandes kommen, die Pflegekinder aus einem anderen Bundesland übernommen haben.

Damit Pflegeeltern weiterhin wertvolle Erziehungsarbeit in der Familie leisten und dafür Sorge tragen, dass Pflegekinder an eine glückliche Zukunft herangeführt werden und später Verantwortung für ihren eigenen Lebensweg übernehmen können müssen bundeseinheitliche Regelungen zur Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von Pflegeeltern dringend umgesetzt werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 8. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ursula Haubner die Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Karl Öllinger, Ridi Maria Steibl, Karl Donabauer, Bernhard Vock und Dr. Sabine Oberhauser, MAS sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V ).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter August Wöginger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 08

                               August Wöginger                                                               Renate Csörgits

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau