1263 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 1437/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verfolgung von religiösen, ethnischen und sprachlichen Minderheiten und den notwendigen Einsatz der EU für Menschenrechts- und Minderheitenschutz

Die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 1. März 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Minderheiten weltweit sind von der Gefahr der Diskriminierung und struktureller Ausgrenzung betroffen und oft auch gewalttätigen Angriffen/Übergriffen ausgesetzt. Das weltweit steigende Ausmaß an Repression und Gewalt gegenüber Minderheiten zeigte unter anderem der Anschlag auf die koptische Gemeinde in Alexandria/Ägypten in der Silvesternacht 2010. Ein Selbstmordattentäter zündete vor einer koptischen Kirche eine Bombe und tötete mindestens 21 Kirchgänger, viele weitere wurden verletzt. Im Herbst 2010 drohte eine Al-Kaida-nahe Gruppe im Irak den irakischen ChristInnen mit Anschlägen im ganzen nahen Osten, woraufhin sich ca. die Hälfte der einstmals schätzungsweise 1,2 Millionen Christen aus dem Irak zur Flucht gezwungen sah. Tausende leben nun als Binnenflüchtlinge im Norden des Landes. In Afghanistan sehen sich religiöse und ethnische Minderheiten öffentlichen Anfeindungen und struktureller Diskriminierung ausgesetzt, so wurde 2009 in Kabul ein Wohnviertel der Sikh mit Bulldozern gewaltsam niedergerissen, im Herbst 2010 kam es in Afghanistan zu einer regelrechten Hinrichtung von zehn christlichen MitarbeiterInnen eines Ärzteteams durch die Taliban mit der Begründung ihres Sprechers ‚They were Christian missionaries and we killed them all‘.

Aber auch in der EU kommt es mitunter zu Diskriminierung und Gewalt gegen Minderheiten: Dies zeigte die Massenausweisung von Roma aus Frankreich 2010, aber auch die Mordanschläge und Gewaltakte, die zB in Ungarn, Italien und Tschechien auf Roma und deren Familien verübt wurden – dies teilweise mit Billigung durch rechtsextreme, nationale Parteien. Die Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt gegenüber ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten ist ein manifestes Menschenrechtsproblem, da diesen Menschen aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit oft ihre fundamentalen Menschenrechte, wie das Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit, Recht auf freie Religionsausübung uvm., beraubt werden.

Die UN-Deklaration über die Minderheitenrechte (Declaration on the Rights of Persons Belonging to National or Ethnic, Religious and Linguistic Minorities 1992) formuliert die dringende Notwendigkeit, die effektive Gewährleistung der Menschenrechte für nationale, ethnische, religiöse oder sprachliche Minderheiten sicherzustellen. Ebenso besagt Art. 27 des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte: ‚In Staaten mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten darf Angehörigen solcher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden, gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen‘.

Österreich, als Mitglied beider Übereinkommen, ist ebenfalls diesem Minderheitenschutz verpflichtet und sollte sich daher in seinen bilateralen Beziehungen und auf EU-Ebene für die Gewährleistung der Menschenrechte der Minderheiten und die Ratifizierung der UN-Deklaration über die Minderheitenrechte einsetzen.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Mag. Judith Schwentner die AbgeordnetenWolfgang Großruck und Bernhard Vock sowie der Vizekanzler und Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Alev Korun.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Wolfgang Großruck, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Verfolgung von religiösen, ethnischen und sprachlichen Minderheiten und den notwendigen Einsatz der EU für Menschenrechts- und Minderheitenschutz eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, dagegen: G, B) beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Minderheiten weltweit sind von der Gefahr der Diskriminierung und struktureller Ausgrenzung betroffen und oft auch gewalttätigen Angriffen/Übergriffen ausgesetzt. Das weltweit steigende Ausmaß an Repression und Gewalt gegenüber Minderheiten zeigte unter anderem der Anschlag auf die koptische Gemeinde in Alexandria/Ägypten in der Silvesternacht 2010. Ein Selbstmordattentäter zündete vor einer koptischen Kirche eine Bombe und tötete mindestens 21 Kirchgänger, viele weitere wurden verletzt... Kriege, Vertreibungen oder soziale Not haben die Christen im Irak in vielen Gegenden an den Rand gedrängt. Laut Zeitungsberichten zählte der Irak 1,5 Millionen Christen vor dem Sturz des Regimes von Saddam Hussein.Wie viele Christen heute noch im Irak leben, weiß niemand genau. Schätzungen gehen von etwas mehr als 300 000 Personen aus. Viele irakische Christen machen sich daher um die zukünftige Existenz ihrer Gemeinden Sorgen, da der Exodus, so das UNO-Flüchtlingshilfswerk, weiterhin anhältIn Afghanistan sehen sich religiöse und ethnische Minderheiten öffentlichen Anfeindungen und struktureller Diskriminierung ausgesetzt, so wurde 2009 in Kabul ein Wohnviertel der Sikh mit Bulldozern gewaltsam niedergerissen, im Herbst 2010 kam es in Afghanistan zu einer regelrechten Hinrichtung von zehn christlichen MitarbeiterInnen eines Ärzteteams durch die Taliban mit der Begründung ihres Sprechers ‚They were Christian missionaries and we killed them all‘.

Aber auch in der EU kommt es mitunter zu Diskriminierung und Gewalt gegen Minderheiten: Dies zeigte die Massenausweisung von Roma aus Frankreich 2010, aber auch die Mordanschläge und Gewaltakte, die zB in Ungarn, Italien und Tschechien auf Roma und deren Familien verübt wurden – dies teilweise mit Billigung durch rechtsextreme, nationale Parteien. Die Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt gegenüber ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten ist ein manifestes Menschenrechtsproblem, da diesen Menschen aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit oft ihre fundamentalen Menschenrechte, wie das Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit, Recht auf freie Religionsausübung uvm., beraubt werden.“

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 1437/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G, dagegen: S, V, B).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Franz Glaser gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 1437/A(E) zur Kenntnis zu nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2011 06 21

                                   Franz Glaser                                                                   Mag. Alev Korun

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau