1272 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 1271/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuverdienstgrenze bei Studierenden

Die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. September 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Um den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht zu verlieren, dürfen volljährige Kinder pro Kalenderjahr maximal 9.000 Euro eigenes zu versteuerndes Einkommen erzielen (Jahresbruttogehalt minus Sozialversicherung, minus Werbungskosten, minus Sonderausgaben, minus außergewöhnliche Belastungen).

Zahlreiche Studierende, die erst durch ein Nebeneinkommen die Möglichkeit erhalten, sich ein Studium zu finanzieren, sind von dieser Maßnahme besonders betroffen. Denn im Falle einer Überschreitung muss die gesamte im Kalenderjahr bezogene Familienbeihilfe zurückbezahlt werden. Eine Einschleifregelung gibt es derzeit nicht.“

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Anneliese Kitzmüller die Abgeordneten Hermann Lipitsch und Mag. Daniela Musiol sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Maria Steibl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, dagegen: S, V, G, B).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hermann Lipitsch gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 21

                               Hermann Lipitsch                                                              Ridi Maria Steibl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau