1295 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 122/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Betreuungsrechte von Laien

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In der vergangenen Gesetzgebungsperiode wurde am 13. März 2008 im Nationalrat im Rahmen des Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetzes 2007 unter anderem eine Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes beschlossen. Im neuen § 3c sind die Betreuungsrechte von Laien geregelt. § 3c Abs 1 Z 2 sieht vor, dass ein Laie einzelne pflegerische Tätigkeiten unter anderem nur dann durchführen darf, wenn er nur eine Person betreut.

Diese Regelung ist allerdings praxisfremd, da es durchaus vorkommt, dass eine Betreuungskraft mehrere Personen eines Haushalts - etwa Ehepartner - betreut. In den meisten Fällen wird es nämlich nicht notwendig sein, dass es für beide betreuungsbedürftige Ehepartner jeweils einen Betreuer gibt. Die Regelung des neuen § 3c Abs 1 Z 2 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz soll daher dahingehend geändert werden, dass eine Betreuungskraft nicht nur eine Person, sondern die Personen eines Haushalts betreuen kann. Diese Forderung wird auch vom Österreichischen Seniorenrat unterstützt.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Bernhard Vock die Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ridi Maria Steibl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ursula Haubner, Karl Öllinger und Karl Donabauer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, B, dagegen: S, V, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ridi Maria Steibl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 28

                                Ridi Maria Steibl                                                                Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau