1429 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 131/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der Werkstättenräte

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Behinderte Menschen finden leider viel zu oft in der freien Wirtschaft keinen Arbeitsplatz. Oft ergibt sich aber die Möglichkeit, gegen ein Taschengeld eine Beschäftigung zu finden. Für ihre Arbeit bekommen sie aber kein Gehalt, sondern nur ein Taschengeld. Daher gelten für die Betroffenen aber auch keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen und sie haben als arbeitende Menschen keine gesetzliche Interessenvertretung.

In einer Presseaussendung vom 16. November 2007 versprach der damalige Sozialminister Erwin Buchinger:

‚'Gerne aufgreifen' werde er die Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung von Mitbestimmungsorganen wie etwa Werkstättenräte oder Wohnräte. Als Sozialminister versprach er, mit den zuständigen Parlamentariern an der Umsetzung dieser Forderung zu arbeiten.‘

Diese gesetzliche Verankerung von gewählten Werkstättenräten, die auch von zahlreichen Behindertenorganisationen gefordert wird, ist umzusetzen, um jenen Menschen, die in einer geschützten Werkstätte beschäftigt sind, die notwendige Mitsprache zu gewährleisten. Daher soll die Wahl von Werkstättenräten, auf Bundesebene gesetzlich verankert werden.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Gerald Grosz, Oswald Klikovits, Karl Öllinger, Ulrike Königsberger­Ludwig und Mag. Helene Jarmer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 10 06

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau