1432 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 603/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische Rehabilitationsmaßnahme

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. April 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ist ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Menschen mit Behinderung sind häufig in ihrer Mobilität sehr eingeschränkt. Um am öffentlichen Leben teilhaben zu können, ist für viele die Verfügbarkeit eines Blindenführhundes, eines Mobilitäts- und Orientierungs- sowie Low Vision-Trainings unverzichtbar.“

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Bernhard Vock die Abgeordneten Dietmar Keck, Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Ursula Haubner, Mag. Helene Jarmer, Dr. Dagmar Belakowitsch­Jenewein, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg und Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 10 06

                 Adelheid Irina Fürntrath-Moretti                                                  Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau