1434 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 921/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische Rehabilitationsmaßnahme

Die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Dezember 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Für blinde und sehbehinderte Menschen ist der  Blindenführhund ein wertvolles Hilfsmittel zur Förderung der Mobilität und damit für die Führung eines  selbstbestimmten Lebens.

Die Kosten für einen Blindenführhund liegen im Bereich von € 22.000. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln werden in den einzelnen Bundesländern in sehr unterschiedlicher Höhe gewährt, in jedem Fall bleibt jedoch ein großer Eigenanteil, der für viele blinde Menschen ein großes Problem darstellt.

In § 1 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) heißt es: ‚Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen‘.

Um diesem gesetzlichen Auftrag auch nach einer Erblindung bzw. bei erheblicher Sehbeeinträchtigung nachkommen zu können, sind Blindenführhunde, Mobilitäts-, Orientierungs- und Low Vision-Trainings eine unabdingbare Voraussetzung und unverzichtbar, da diese Menschen häufig in ihrer Mobilität sehr eingeschränkt sind. Die ÖAR und der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV) fordern daher, dass der Blindenführhund als Rehabilitationsmaßnahme anerkannt wird. Weiters sollte das Mobilitäts- und Orientierungstraining, sowie das Unterweisen in den lebenspraktischen Fertigkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen und Low Vision Training ebenfalls als Teil medizinischer Maßnahmen aufgenommen werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 9. November 2010 sowie am 15. März und am 6. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Karl Öllinger die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Dietmar Keck, Ridi Maria Steibl, Ursula Haubner, Ulrike Königsberger-Ludwig, Sigisbert Dolinschek, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Helene Jarmer, Bernhard Vock, Mag. Christine Lapp, Adelheid Irina Fürntrath-Moretti und Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Höfinger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 10 06

                                Johann Höfinger                                                                Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau