1435 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 937/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung eines bundesweit einheitlichen Systems zur Bewilligung der Finanzierung von Hilfsmitteln und Rehabilitationsgeräten für chronisch behinderte Kinder

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Rund ein Prozent der österreichischen Kinder leiden an einer schweren Bewegungsbehinderung, welche die alltägliche Versorgung mit orthopädisch-technisch gefertigten Schuhen, Orthesen, Geh-, Steh-, Sitz- oder Lagerungshilfen notwendig macht.

Die Wege zur Finanzierung dieser Hilfsmittel und Rehabilitationsgeräte sind in vielen Fällen für Eltern und Betreuer langwierig, da unterschiedliche Kostenträger wie Krankenkassen, Gemeinden, Länder, Bund oder - bei verbleibenden Restkosten - Hilfsorganisationen kontaktiert werden müssen. Dieser Prozess verzögert besonders im frühen Kindesalter die medizinisch notwendige und so früh als möglich erforderliche sensomotorische Förderung und führt zu einem Fortschreiten der Probleme mit dem Bewegungsapparat.

Die Etablierung eines bundesweit einheitlichen Systems zur Bewilligung der Finanzierung von Hilfs­mitteln und Rehabilitationsgeräten für chronisch behinderte Kinder ist sinnvoll, da Kinder ohne Wartezeiten so früh als möglich wirksam versorgt werden können und damit das Fortschreiten von Fehl­entwicklungen des Bewegungsapparates besser aufgehalten werden kann. Weiters erleichtert es die Schaffung zentraler Hilfsmitteldepots, denen klare Richtlinien für die orthopädietechnische Produktion vorgegeben werden können. Da gleiche Bedingungen in allen Bundesländern hergestellt werden, können Fehl- und Doppelversorgungen reduziert werden und durch den effizienteren Einsatz der Finanzmittel werden Verwaltungskosten reduziert und eine Transparenz bei der Finanzierung geschaffen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 5. Oktober 2010 und am 6. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ursula Haubner die Abgeordneten Ulrike Königsberger­Ludwig, Sigisbert Dolinschek, Karl Öllinger, Ing. Norbert Hofer, Bernhard Vock, Dietmar Keck, Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Mag. Helene Jarmer, Dr. Dagmar Belakowitsch­Jenewein und Dr. Franz-Joseph Huainigg sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Karl Öllinger und Ursula Haubner einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Vereinfachung des Zuganges zu benötigten Hilfsmitteln für Kinder eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Eine optimale Versorgung von Kindern mit Behinderung mit entsprechenden Hilfsmitteln, die eine höchstmögliche Teilhabe an allen Lebensbereichen erlauben, ist anzustreben.

Aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung werden jährlich rd. € 3 Mio. für die finanzielle Unterstützung von behinderungsbedingt erforderlichen Hilfsmitteln aufgewendet. Aus dem U-Fonds kann nur ein Teil der tatsächlichen Kosten übernommen werden, die Hauptlast tragen die Sozialversicherungsträger.“

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 937/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen keine Mehrheit (für den Antrag: F,B dagegen: S,V,G).

Der von den Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Karl Öllinger und Ursula Haubner eingebrachte Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Höfinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrages 937/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

 

Wien, 2011 10 06

                                Johann Höfinger                                                                Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau