145 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 400/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer bundesweiten Skihelmpflicht bis zum 14. Lebensjahr

Die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Jänner 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Skifahren und Snowboarden zählen zu den beliebtesten Wintersportarten in Österreich. Dieses Freizeitvergnügen ist aber nicht ganz ungefährlich. Skiunfälle wie Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen, gefährliche Schnittwunden und Gesichtsverletzungen sind keine Ausnahme mehr. Eine starke Zunahme an schweren Verletzungen ist in den Spitälern festzustellen. Unfallchirurgen sind dadurch rund um die Uhr im Einsatz. Im Winter 2006/2007 kamen auf heimischen Pisten sogar insgesamt 52 Personen ums Leben. Jährlich wird mit einer durchschnittlichen Zunahme an Unfällen von vier bis acht Prozent gerechnet.

Hauptursachen für Ski- und Snowboardunfälle sind oft mangelhafte Fahrtechnik, unzureichende Kondition und Selbstüberschätzung. Hinzu kommt, dass die Pisten heute viel besser präpariert sind als früher. Dies führt oft zu überhöhter Geschwindigkeit. Laut Experten verhalten sich Skifahrer immer undisziplinierter und haben kein Risikobewusstsein.

Laut Aussagen von namhaften Unfallchirurgen könnten jedoch 70 Prozent der tödlichen Kopfverletzungen durch das Tragen eines Skihelms vermieden werden. So können bereits ab einem Tempo von zehn Stundenkilometern schwerste Schädelverletzungen davon getragen werden.

Die schweren Skiunfälle der letzten Zeit haben gezeigt, dass vor allem im Interesse der Gesundheit der Freizeitsportler insbesondere von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eine bundesweit einheitliche Regelung zur Vermeidung von gefährlichen Kopfverletzungen auf österreichischen Skipisten notwendig macht. Dabei soll es Erwachsenen freigestellt werden, ob sie ein Helm tragen wollen.

Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, mit den Ländern in Verhandlungen zu treten, um eine diesbezügliche Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG abzuschließen.

Weiters sollen durch entsprechende Maßnahmen wie Bewusstseinsbildung, bessere Information, verstärkte Aufklärung und mehr gegenseitiges Verständnis Skiunfälle vermieden und die Sicherheit im Wintersport auf österreichischen Skipisten erhöht werden.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 05. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters für den Ausschuss Abgeordneten Stefan Markowitz die Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Werner Neubauer, Mag. Johann Maier, Ursula Haubner, Dr. Erwin Rasinger.

 

Mit Stimmenmehrheit beschloss der Gesundheitsausschuss auf Antrag des Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung dieser Vorlage an den Ausschuss für Sportangelegenheiten zu empfehlen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 03 05

                   Johannes Schmuckenschlager                                  Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau