1450 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie

über die Regierungsvorlage (1389 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das KommAustria-Gesetz sowie das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden

Der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag dient der Umsetzung der zusammen als „Telekomreformpaket“ der EU bezeichneten Richtlinien 2009/140/EG zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) sowie 2009/136/EG zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz. Weiters sollen die erforderlichen begleitenden Regelungen zur Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und des Büros erlassen werden. Mit dem „Telekomreformpaket“ verbindet die EU das Ziel der Förderung des Wettbewerbs und der Investitionsbereitschaft, es sollen aber auch Verbraucherrechte gestärkt werden, beispielsweise durch Transparenzbestimmungen und die Begrenzung der anfänglichen Mindestlaufzeit der zwischen Betreibern und Verbrauchern geschlossenen Verträge auf höchstens 24 Monate.

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag. Rainer Widmann, Mag. Gertrude Aubauer, Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Karin Hakl und Ing. Kurt Gartlehner sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,F, dagegen: G,B) angenommen.

Ein vom Abgeordneten Mag. Rainer Widmann im Zuge der Debatte gem. § 27 Abs. 3 GOG eingebrachter Selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend direkte Verankerung der Konsumentenschutzbestimmungen im Telekommunikationsgesetz fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: G,B, dagegen: S,V,F).


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1389 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 10 12

                            Ing. Kurt Gartlehner                                                   Dr. Ruperta Lichtenecker

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau