1451 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1385 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden

Gemäß Entschließung 1E/XXIV. GP des Nationalrates vom 10. Dezember 2008 hat die Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem das System der Anlageberatungsberufe umfassend zu reformieren ist, wobei insbesondere das Berufsbild des „Finanzdienstleistungsassistenten“ nach § 2 Abs. 1 Z 15 WAG 2007 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 14 GewO 1994 zu überprüfen war, was allenfalls bis zur Streichung hätte führen können.

Finanzdienstleistungsassistenten sind nach der bisherigen Rechtslage als freiberufliche/gewerbliche Vermittler von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierprodukten für konzessionierte inländische Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen (WPF) und Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) tätig. Der Berechtigungsumfang umfasst die Vermittlung von Wertpapieren und Fondsprodukten, soweit das im Konzessionsumfang des Auftraggebers gedeckt ist. Sie können für mehrere Auftraggeber tätig werden (Mehrfachvermittlung). Der Finanzdienstleistungsassistent erlangt derzeit eine Berechtigung nach der GewO 1994 (freies Gewerbe). Im WAG 2007 bestehen Vorschriften zur Vertriebsform (Genehmigung der Vertriebsform im Konzessionsbescheid, Verantwortlichkeit/Haftung der Auftraggeberfirma), es erfolgt somit eine indirekte Beaufsichtigung durch die FMA, jedoch besteht kein Konzessionserfordernis für die betreffende Person.

Entsprechend dem parlamentarischen Auftrag wurden Problemstellung und Lösungsmöglichkeiten evaluiert, die in den nunmehrigen Entwurf gemündet haben. Die Evaluierung von Verbesserungsmöglichkeiten erfolgte anhand folgender Parameter:

–      Weitestmögliche Verbesserung der Beratungsqualität für die Kunden

–      Stärkung der Verantwortung der Konzessionsträger

–      Rechtssicherheit für Kunden

–      Verfassungs- und EU-Rechtskonformität

–      Effizienz der Aufsicht

–      Soziale bzw. erwerbspolitische Aspekte

Es wurden auch andere Optionen als die im Entwurf vorgeschlagene Regelungen geprüft und zwar die ersatzlose Abschaffung des Finanzdienstleistungsassistenten, ein Verbot der Mehrfachvermittlung, die verpflichtende WAG-Konzessionierung. Diese Prüfungen ergaben jedoch weitaus überwiegende Nachteile oder auch rechtliche Bedenken, wobei insbesondere die verfassungsrechtlichen Bedenken, soziale Nachteile (Arbeits- bzw. Erwerbslosigkeit) und die Gefahr des Ausweichens in den grauen Kapitalmarkt zu nennen sind. Daher wurden die geprüften Alternativmodelle verworfen.

Der Entschließung des Nationalrates wird durch den vorliegenden Gesetzesentwurf voll entsprochen

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 11. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Gabriele Tamandl die Abgeordneten Dr. Peter Pilz und Kai Jan Krainer sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und der Ausschussobmann Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, B, dagegen: F, G) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1385 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011-10-11

                               Gabriele Tamandl                                                    Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann