1457 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 476/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klimaschutzgesetz

Die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. Februar 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Die desaströsen Ergebnisse der österreichischen „Klimaschutzpolitik“ der letzten Jahre legen mehr Engagement bei politischen und rechtlichen Klimaschutz-Schritten nahe. Ein rechtlich verbindliches Instrumentarium ist für nachhaltige Emissionsreduktionen von Treibhausgasen (THG) und für das nachhaltige Erreichen der verbindlich vorgegebenen Klima-Ziele erforderlich, wie der aktuelle Befund unterstreicht:

         -      Die THG-Emissionen sind seit 1990 bis 2007 um 11 Prozent gestiegen anstatt zu sinken.   Ziel ist jedoch die Reduktion um 13 Prozent gegenüber 1990 im Zeitraum 2008 bis 2012.

         -      Das Umweltbundesamt gibt an, dass bis Ende 2007 nur 34 Prozent der in der Klimastrategie            vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt wurden.

         -      Der Rechnungshof schreibt in seinem Bericht Reihe Bund 2008/11 wörtlich: „Es ist            unwahrscheinlich dass das Kyoto-Ziel mit den nationalen Maßnahmenpaketen der               Klimastrategie erreicht werden kann. [..] Die Einbindung und Mitwirkung der Bundesländer              wäre zur österreichweiten Umsetzung der Klimastrategie unbedingt notwendig.“

         -      Im Rohbericht des Rechnungshofs zu „Klimarelevanten Maßnahmen bei der       Wohnbausanierung auf Ebene der Bundesländer“ wird aufgezeigt, dass die Klimaziele für                 Haushalte und Gewerbebetriebe deutlich verfehlt werden. Da für diesen Bereich        kompetenzrechtlich die Länder zuständig sind, wird damit einmal mehr die Notwendigkeit                eines Klimaschutzgesetzes offensichtlich, das alle Gebietskörperschaften mit einbezieht bzw. dem Bund die Möglichkeit gibt, hier konkrete Rechtsakte zu setzen.

Im Jahr 2008 wurde vom damaligen Umweltminister Pröll ein Entwurf für ein Klimaschutzgesetz vorgelegt, der aber über die Begutachtungsphase nicht hinaus kam. Dieser Entwurf war auch untauglich, weil er lediglich auf die Kyoto-Verpflichtungsperiode 2008-2012 ausgelegt war und eher den Charakter eines „Strafzahlungs-Verteilungsgesetzes“ denn eines Klimaschutzgesetzes hatte. Auch wurden bei der Erarbeitung des Entwurfs die Länder nicht mit einbezogen, er wird von diesen deshalb auch konsequenter Weise abgelehnt.

Vorbilder wie das Ende 2008 in Großbritannien beschlossene vorbildliche Klimaschutzgesetz zeigen, dass ein solches Gesetz einen effektiven, verbindlichen Rahmen für Klimaschutzmaßnahmen herstellen kann. Das zeigte auch eine von den Grünen beauftrage Studie von ao.Univ.-Prof Dr. Rudolf Feik.

Ein Klimaschutzgesetz muss daher zumindest folgendes beinhalten, um ein wirksames Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele darzustellen:

         Langfristige Reduktionsverpflichtung mit jährlichen Teiletappen

         Dieses Gesetz im Verfassungsrang darf nicht nur auf die Kyoto-Periode 2008-2012 zusteuern, sondern muss zugleich auch einen langfristigen Reduktionspfad festlegen.

         Ziel ist die Reduktion der THG-Emissionen bis 2020 um 30 Prozent und bis 2050 um 80 %, jeweils bezogen auf das Basisjahr 1990. Nur so kann, wie vom Weltklimarat dargestellt, die Klimaerwärmung auf 2 Grad Celsius beschränkt werden. Diese Ziele stehen auch im Einklang mit den Klimaschutz-Vorstellungen der EU.

         Bedarfskompetenz des Bundes

         Aufgrund der Zersplitterung der Kompetenzen im Bereich Klimaschutz und der Erfahrungen mit Art. 15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern ist eine Bedarfskompetenz des Bundes für Maßnahmen im Klimaschutzbereich vorzusehen. Diese ermächtigt den Bund, bei Bedarf nach bundesweit einheitlichen Regelungen Maßnahmen im Klimaschutzbereich in allen Bereichen zu setzen.

         Inländische Maßnahmen

         Das zu erlassende Gesetz muss sicher stellen, dass die Reduktionsverpflichtungen durch Maßnahmen erfüllt werden, die im Inland wirken. Inländische Maßnahmen wirken konjunkturbelebend und werden nicht zuletzt auch vom Rechnungshof gegenüber dem Zukauf von Verschmutzungsrechten aus dem Ausland bevorzugt.

         Transparente, nachvollziehbare und objektive Treibhausgasbuchhaltung

         Aus ökologischer Sicht ist die gesamtösterreichische jährliche Bilanz der Treibhausgase aufgrund der Energiestatistik und anderer Quellen entscheidend. Eine Bund-Länder-Aufteilung der Reduktionslast und der Anrechnung der Einsparungen darf kein „aufgelegter Stolperstein“ für das Projekt „Reduktion der Treibhausgase“ sein. Daher müssen im Gesetz nachvollziehbare Kriterien für die Aufteilung der Reduktionslast stehen, ebenso für die Anrechnung der Reduktionen für die verpflichteten Gebietskörperschaften.

         Berichtslegung

         Es erfolgt eine jährliche Berichterstattung ans Parlament und die Öffentlichkeit über die Erreichung der Zwischenziele, die Effekte der gesetzten Maßnahmen und die künftigen Potenziale. Stellt sich heraus, dass die Maßnahmen nicht ausreichen, die Ziele zu erreichen, muss der Bund seine Politiken ergänzen und neue Maßnahmen vorschlagen.

         Koordinierungsgremium

         Ein Koordinierungsgremium, zusammengesetzt aus den verpflichteten Gebietskörperschaften und ExpertInnen nimmt eine Clearingfunktion wahr und stellt ein koordiniertes Vorgehen sicher. Ein solches Gremium wird auch in der von den Grünen beauftragten Studie und in Stellungnahmen zum Pröll-Entwurf eingefordert (etwa durch Weiterentwicklung des Kyoto-Koordinierungsausschusses bzw. des Kyoto-Forums).

         Nachbesserungen bei Zielverfehlungen

         Bei Verfehlung der Jahresziele (bzw. von periodischen Zielen aufgrund der Witterungs- und Konjunkturabhängigkeit der Emissionen) sind Sanktionen vorzusehen, damit das Gesetz schon früh verhaltenssteuernd wirkt. Darüber hinaus sind in diesem Fall die Maßnahmen nachzubessern bzw. zusätzliche Maßnahmen zu setzen.

         Energieplan für Österreich

         Ein neuer, umfassender „Energieplan für Österreich“ soll als Weiterentwicklung der Klimastrategie eine langfristige konsistente Strategie sowohl für die Angebots- als auch für die Nachfrageseite von Energie als auch für die Raumentwicklung und Infrastrukturplanung vorgeben und unter Beteiligung der verpflichteten Gebietskörperschaften, ExpertInnen und NGOs erstellt werden.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 06. Oktober 2009 Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Konrad Steindl, Petra Bayr, Dr. Gabriela Moser, Walter Schopf, Bernhard Vock, Ing. Robert Lugar sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

Der Umweltausschuss hat den Entschließungsantrag 476/A(E) neuerlich in seiner Sitzung am 19. Jänner 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Werner Neubauer, Andrea Gessl-Ranftl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Ing. Robert Lugar, Mag. Rainer Widmann, Petra Bayr, Peter Stauber, Ing. Hermann Schultes sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

An der Debatte bei der Sitzung des Umweltausschusses am 11. Oktober 2011 beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Hannes Weninger, Mag. Rainer Widmann, Harald Jannach, Dr. Gabriela Moser, Konrad Steindl, Erwin Hornek, Walter Schopf, Hermann Gahr, Jakob Auer, Peter Mayer, Mag. Josef Lettenbichler sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 476/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G, B, dagegen: S, V).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Konrad Steindl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 10 11

                                  Konrad Steindl                                                         Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau