1527 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 89/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird

Die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Ziel der Gesetzesinitiative ist es, die Zwangsehe wirksamer zu bekämpfen. Eine Ehe, die gegen den freien Willen eines Menschen geschlossen wird, ist eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte. Die Notwendigkeit der Schaffung eines eindeutigen Straftatbestandes Zwangsehe wird in einigen europäischen Ländern heftigst diskutiert.

Der Gesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland zum Beispiel hat einen fast identen Weg wie der österreichische Gesetzgeber beschritten. Die Praxis in Deutschland hat aber gezeigt, dass die rechtlichen Instrumente nicht ausreichend sind. So wurde in Deutschland 2004 die Zwangsehe als besonders schwerer Fall der Nötigung unter den Straftatbestand der Nötigung gestellt.

In Österreich wurde mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2006, BGBl I 2006/56, der privilegierende Straftatbestand der Ehenötigung nach § 193 aufgehoben und stattdessen die Bestimmung des § 106 Abs. 1 Z 3 um die Tathandlung der Nötigung zur Eheschließung ergänzt.

Grundsätzlich wird die Intention des damaligen Gesetzgebers positiv gesehen, dennoch geht die Regelung nicht weit genug. Schon zur Regierungsvorlage gab es namhafte Vertreter der Judikatur, die einen eigenen Straftatbestand der Zwangsehe gefordert haben. So wurden auch Befremdlichkeiten gegenüber der Knotierung von Ehenötigung, Prostitution und Mitwirkung an pornographischen Darstellungen kritisiert.

Mit der Schaffung eines eigenen Straftatbestandes, wie in der Gesetzesinitiative vorgeschlagen, wird nicht nur die kritisierte Knotierung gelöst sondern auch die Zwangsehe unmissverständlich unter Strafe gestellt. Die neue Regelung soll unmissverständlich auch den Eheschließer unter Strafe stellen.

Eine Ehe, die gegen den freien Willen eines Menschen geschlossen wird, ist eine schwerwiegende Verletzung der Grund- und Freiheitsrechte und stellt eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung dar. Ein solches Verhalten lässt sich nicht mit den Grundwerten eines Rechtsstaates vereinbaren. Kultur, Religion und Traditionen von Migranten haben sich dem demokratisch legitimierten Recht in Österreich unterzuordnen.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 4. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte am 4. März 2009 beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Mag. Ewald Stadler, Franz Glaser, Sonja Ablinger, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Harald Stefan, Mag. Gisela Wurm, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Daniela Musiol, Mag. Dr. Beatrix Karl, Mag. Johann Maier, Dr. Peter Fichtenbauer, Christian Lausch, sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner, die Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer. Ein Vertagungsantrag des Abgeordneten Franz Glaser wurde mehrheitlich angenommen (dafür: S, V dagegen: F, G, B).

In seiner Sitzung am 22. November 2011 hat der Justizausschuss den gegenständlichen Initiativantrag erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Christian Lausch, Ing. Peter Westenthaler, Mag. Albert Steinhauser, Tanja Windbüchler-Souschill, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Harald Stefan, Herbert Scheibner, Mag. Johann Maier und Mag. Daniela Musiol sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, B dagegen: S, V, G).

 

Zum Berichterstatter wurde der Abgeordnete Franz Glaser gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 11 22

                                   Franz Glaser                                                         Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann