1664 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 663/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Gesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 16. Juni 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die im Gesetzesvorschlag ersetzten Beträge sind seit 1964 gültig und wurden seit 44 Jahren nicht erhöht. Eine Anpassung entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindex bedeutete eine Erhöhung um mehr als das 4,5-fache. Auch wenn eine derartige Valorisierung überfällig und wünschenswert ist, so würde sie beträchtliche Ungerechtigkeiten gegenüber jenen Opfern und Opfergruppen schaffen, die erst in den letzten Jahren entsprechende Leistung in Anspruch nehmen konnten.

Der Gesetzesantrag beschränkt sich daher auf die Verdoppelung der Beträge, um auf diese Weise ein Zeichen zu setzen: Die Republik Österreich ist nicht gleichgültig gegenüber den Opfern des NS-Terrors. Sie stellt sich ihrer Vergangenheit und stellt fest, dass auch mehr als 60 Jahre nach Ende des NS-Terrors noch nicht alle Opfer und Opfergruppen als solche erkannt und anerkannt sind.

Der vorliegende Gesetzesantrag verursacht nur sehr geringe Kosten, da die Zahl der Menschen, die in Genuss der erhöhten Beträge gelangen können auf Grund der verstrichenen Zeit sehr gering ist. Die Erhöhung der genannten Beträge ist dennoch von erheblicher symbolischer Bedeutung, als auf diese Weise einbekannt wird, dass die jahrzehntelang geübte Praxis der Nichtvalorisierung einen politischen wie moralischen Fehler darstellt.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 2. Februar 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Karl Öllinger die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Ulrike Königsberger-Ludwig, Sigisbert Dolinschek und August Wöginger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G dagegen: S,V,F,B).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 02 02

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau