1814 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 1902/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere Unterstützung für Familien mit Folgegeburten im Bezugszeitraum des Kinderbetreuungsgelds

Die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. März 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch die unterschiedlichen Varianten beim Kinderbetreuungsgeld hat sich ein regelrechtes Ratespiel entwickelt, welche Variante am ehesten zur jeweiligen Familienplanung passt. Es ist keineswegs so, dass die Kurzvarianten überwiegend deshalb in Anspruch genommen werden, weil die Mütter wieder früher einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, im Gegenteil ist es so, dass versucht wird, das Auslaufen der gewählten Variante mit dem Zeitpunkt der Geburt eines weiteren Kindes in Einklang zu bringen. Dies deshalb, weil der Geldverlust durch Beendigung der Auszahlung für ein älteres Kind durch die Geburt eines jüngeren Kindes möglichst gering gehalten werden soll. Damit entwickelt sich die Familienplanung im Bereich des Geburtszeitpunkts eines Folgekindes zunehmend, überspitzt formuliert zu einer Art  spekulativem Termingeschäft. Denn das richtige Timing des Geburtszeitpunkts eines Folgekindes wirft  den größten Gewinn ab. Jene Familien, die ihre Familienplanung aus Zufall mit dem Ende des KBG-Bezugs abstimmen können profitieren in diesem System. Ob also eine Familie den vollen KBG-Betrag trotz zweier relativ rasch aufeinanderfolgender Geburten bezieht, ist eine Frage des Glücks und der Planung. Dass es sich bei der Wahl der KBG-Bezugsvariante sehr oft um eine strategische Entscheidung mit dem Ausblick auf ein zweites oder drittes Kind geht, können auch die Familienberatungsstellen bzw. die Familienorganisationen bestätigen.

Daher fordern die unterfertigten Abgeordneten, dass die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes nicht mehr durch die Geburt eines weiteren Kindes beendet werden soll.“

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Juni 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Anneliese Kitzmüller die Abgeordnete Christine Marek.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1902/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, B, dagegen: S, V, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 06 20

                 Adelheid Irina Fürntrath-Moretti                                                 Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau