1818 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 1984/A(E) der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Präsidentschaftswahlen in der Demokratischen Republik Kongo

Die Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 13. Juni 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Am 28. November 2011 fanden in der Demokratischen Republik Kongo Präsidentschaftswahlen statt. Nach offiziellen Angaben gewann der amtierende Präsident Joseph Kabila die Wahl mit 48,95 % der Stimmen, während sein wichtigster Gegenspieler Etienne Tshisekedi nur 32,33 % erhielt.

Die Europäische Union, die USA, die katholische Kirche und die Wahlbeobachter des Carter-Centers zogen die Glaubwürdigkeit der kongolesischen Wahlergebnisse allerdings in Zweifel, nachdem eine Vielzahl von dubiosen Vorfällen vor, während und nach der Stimmabgabe dokumentiert worden waren. Trotz der von Opposition und internationalen Wahlbeobachtern kritisierten Anzeichen massiven Wahlbetrugs bestätigte das Oberste Gericht jedoch am 16. Dezember 2011 das provisorische Wahlergebnis. Kabila wurde daraufhin am 20.12.2012 als Staatschef vereidigt.

Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union gab am 20.12.2011 im Namen der EU  folgende Erklärung betreffend der am 28.11.2011 abgehaltenen Präsidentschaftswahlen in der Demokratischen Republik Kongo ab:

„Die Europäische Union (EU) hat die vom Obersten Gerichtshof bekanntgegebenen endgültigen Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) zur Kenntnis genommen. Die EU stellt fest, dass der Oberste Gerichtshof die von der Unabhängigen Nationalen Wahlkommission (CENI) verkündeten Ergebnisse trotz der von dieser und von den kongolesischen Behörden selbst konstatierten Mängel bestätigt hat.

Die EU möchte zunächst dem kongolesischen Volk, das friedlich und in großer Zahl an den Wahlen teilgenommen hat, ihre Anerkennung aussprechen. Sie weist in diesem Zusammenhang nochmals auf ihre Besorgnis angesichts der schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten und der fehlenden Transparenz bei der Erstellung und der Veröffentlichung der Ergebnisse hin, über die unter anderem die Wahlbeobachtungsmission der EU berichtet hat und die das Vertrauen in den Wahlprozess beeinträchtigen. Die EU wird ihre Unterstützung für die nächsten Phasen des demokratischen Prozesses in der DRK überprüfen.

Zunächst ist es wichtig, dass unverzüglich Lehren gezogen werden und dass die Erstellung der Ergebnisse für die Parlamentswahlen unter Bedingungen erfolgt, die Transparenz und Glaubwürdigkeit gewährleisten. Die EU fordert die Unabhängige Nationale Wahlkommission und die Vertreter der politischen Macht in der DRK mit Nachdruck auf, den Bedenken der Beobachtungsmissionen Rechnung zu tragen, deren Empfehlungen umzusetzen und sich für eine Zusammenarbeit mit der Opposition zu öffnen.

Sie appelliert an sämtliche politischen Kräfte, den Frieden zu erhalten. Jegliche Anwendung von Gewalt muss geächtet und gleichzeitig das legitime Recht auf freie Meinungsäußerung gewahrt werden. Der politische Dialog stellt ein unverzichtbares Mittel dar, um dieses Ziel zu erreichen.

Die EU fordert, dass die mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen, über die im Zusammenhang mit dem Wahlprozess berichtet wurde, aufgeklärt und die Verantwortlichen gegebenenfalls vor Gericht gebracht werden. Sie weist nochmals darauf hin, dass die Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit der Bürger in erster Linie bei den kongolesischen Behörden liegt.““

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Juni 2012 in Verhandlung genommen.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 1984/A(E) der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen einstimmig angenommen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2012 06 19

                                Mag. Alev Korun                                                                   Dr. Josef Cap

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann