Entschließung

betreffend die Menschenrechtslage in der Westsahara

 

Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird ersucht,

-       auf europäischer und bilateraler Ebene gegenüber der marokkanischen Regierung darauf zu drängen, dass die im Bericht des UN-Generalsekretärs aufgezeigten und kritisierten Einschränkungen der Mission durch Marokko aufgehoben werden

-       die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik aufzufordern, die Menschenrechtslage in der Westsahara weiterzuverfolgen und regelmäßig Informationsreisen in dieses Gebiet zu unternehmen,

-       sowohl gegenüber dem Königreich Marokko als auch gegenüber der Befreiungsfront Polisario darauf zu drängen, dass beide Seiten auf gewaltsame Aktionen verzichten

-       sich auf Ebenen der EU sowie der Vereinten Nationen, weiterhin dafür einzusetzen, dass das geforderte Selbstbestimmungsrecht der saharauischen Bevölkerung anerkannt wird und auf eine baldige Umsetzung des Referendums über die Unabhängigkeit der Westsahara zu drängen

-       den Konfliktparteien auch weiterhin die Abhaltung von informellen Gesprächen in Wien anzubieten, damit die Verhandlungen wieder aufgenommen werden können

-       sich dafür einzusetzen, dass die Beachtung der Menschenrechte in der Westsahara, im Sinne des „more for more“ – Kriteriums, ein wichtiger Prüfstein für die nachbarschaftlichen Beziehungen der EU zu Marokko werden

-       sich dafür einzusetzen, dass die Komponente zur Überwachung der Achtung der Menschenrechte bei der nächsten Mandatsverlängerung in das Mandat der Mission der Vereinten Nationen für die Westsahara (MINURSO) aufgenommen wird