1828 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1961/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenersatz für komplementäre Heilmethoden

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Mai 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Wie bereits im Antrag 1511/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgabe von Heilpflanzen und alternativen medizinischen Produkten ausgeführt, gibt es neben der traditionellen westlichen Medizin und ihren Heilmitteln sowie den Regelungen zur Zulassung von Medikamenten, Arzneimitteln und Arzneispezialitäten erprobte komplementäre Heilmethoden, die Behandlungsmethoden und die Abgabe alternativer Heilsubstanzen vorsehen.

So ist beispielsweise die Traditionelle Chinesische Medizin bei uns mittlerweile ebenso anerkannt wie deren Ausübungsformen im Bereich der verschiedenen Akupunkturtechniken.

Daneben gibt es aus der europäischen Tradition erfolgreich praktizierte Behandlungsmethoden der Homöopathie.

Erprobte komplementäre Heilmethoden sollten nicht weiter benachteiligt werden und daher, jedoch nur sofern sie vom Arzt verordnet wurden, dem Kostenersatz der Schulmedizin gleichgestellt werden.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Juni 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Erwin Rasinger, Ursula Haubner, Dr. Andreas Karlsböck, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Kurt Grünewald, Carmen Gartelgruber, Anna Höllerer, Mag. Gertrude Aubauer, Dietmar Keck, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Ing. Erwin Kaipel und Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B, dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Johann Maier gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 06 20

                              Mag. Johann Maier                                            Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau