1834 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (1805 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 91/1993 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich)

Das Bezirksgericht (BG) Purkersdorf lastet lediglich rund zwei Richter/innen aus und zählt damit zu den strukturell in mehrfacher Hinsicht problematischen Kleinbezirksgerichten mit deutlich eingeschränktem Bürger/innenservice und schwierig zu gestaltenden Vertretungsregelungen; auch die wegen immer komplexerer Aufgaben wünschenswerte Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete ist nur sehr eingeschränkt möglich.

Die bauliche Unterbringung des BG Purkersdorf ist für ein Amtsgebäude vollkommen inadäquat, nicht behindertengerecht, sanitär mangelhaft und wirft auch erhebliche Sicherheitsprobleme auf.

Die bisherige gerichtsorganisatorische Zuordnung zum (im Vergleich zu Wien) viel weiter entfernten Landesgericht (LG) St. Pölten ist verkehrstechnisch sehr ungünstig; sie entspricht auch nicht der in der Realität von der Bevölkerung angesichts der Stadtrandlage gelebten Zuordnung zu Wien.

Die gegenständliche Regierungsvorlage beinhaltet daher folgende Aspekte:

Mit der Zusammenlegung des BG Purkersdorf mit dem Wiener BG Hietzing (derzeit sieben Richter/innenplanstellen) als aufnehmendem Standort wird eine moderne und leistungsfähige bezirksgerichtliche Einheit geschaffen und dadurch die Vertretung erleichtert, der Bürger/innenservice durch einen eigenen Servicebereich deutlich verbessert und die angesichts der immer komplexeren Aufgaben wünschenswerte Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete ermöglicht.

Für eine moderne, behindertengerechte und aktuellen Sicherheitsstandards entsprechende bauliche Unterbringung am neuen Standort wird vorgekehrt.

Eine optimale verkehrstechnische Erschließung und Erreichbarkeit innerhalb des mit den bestehenden Gemeindegrenzen räumlich umschlossenen gemeinsamen Siedlungsgebiets ist gegeben.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 21. Juni 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Mag. Peter Michael Ikrath die Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Albert Steinhauser, Christoph Hagen, Christian Lausch und Mag. Karin Hakl sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, B , dagegen: F) beschlossen.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1805 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 06 21

                       Mag. Peter Michael Ikrath                                             Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann