1956 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1955/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Behindertengleichstellungsrechts

Die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Mai 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Sozialministerium veröffentlichte im März 2012 den Bericht zur Evaluierung des Behindertengleichstellungsrechts. Es wurden eine sozialwissenschaftliche und eine rechtliche Evaluierung durchgeführt. Der Bericht umfasst eine Reihe von Handlungsempfehlungen. So wird, um das Instrument der Verbandklage zu schärfen, eine Ausweitung der Klagemöglichkeit auf weitere Verbände und eine Reduktion des Zustimmungsquorums des Bundesbehindertenbeirates empfohlen. Im Bereich der Barrierefreiheit wird die Einführung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs empfohlen. Die derzeit bestehende Schadenersatzlösung führt weder zu einer Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung, noch zu einer raschen Herstellung von Barrierefreiheit im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes. Der Evaluierungsbericht stellt eine hervorragende Grundlage für die dringend fällige Novellierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes dar.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Oktober 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Helene Jarmer die Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Johann Hechtl, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Franz Riepl, Sigisbert Dolinschek, Erwin Spindelberger, Ing. Norbert Hofer, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Ridi Maria Steibl, Walter Schopf, Ursula Haubner, Oswald Klikovits und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz­Joseph Huainigg, Ing. Norbert Hofer und Mag. Helene Jarmer einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Reform des Behindertengleichstellungsrechts eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Der NAP Behinderung wurde am 24. Juli 2012 im Ministerrat beschlossen.

Zum Thema Behindertengleichstellungsrecht sind im NAP Behinderung u.a. folgende Maßnahmen vorgesehen:

‚Breit angelegte Diskussion über die Ausgestaltung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruches im Behindertengleichstellungsgesetz im Zusammenhang mit der Zumutbarkeitsbestimmung‘ und ‚Verbesserungen im Bereich der Verbandsklage‘.

Für beide Maßnahmen ist als Zeithorizont 2014 vorgesehen. Die Grundlagen für die Umsetzung dieser Maßnahmen soll im Rahmen einer Arbeitsgruppe im BMASK unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen erarbeitet werden.“

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 1955/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen ist damit miterledigt.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2012 10 11

                       Dr. Franz-Joseph Huainigg                                                       Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau