2025 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1690/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gleichstellung der ArbeitspsychologInnen als 3. Präventivfachkraft im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Oktober 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Psychische Erkrankungen verursachen bei angestellten Frauen bereits 29% aller Frühpensionierungen. Im Zeitraum 1995 bis 2008 stiegen die Krankenstandstage aufgrund psychischer Erkrankungen um 103%. Diese Erkrankungen dauern besonders lange (im Schnitt 37 Tage). Laut Auskunft des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger an den Berufsverband Österreichischer PsychologInnen hat sich die Zahl der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen in den letzten 20 Jahren verdreifacht.

Eine Studie des Institutes für Psychologie der Universität Graz zeigt, dass 70% der FirmenleiterInnen die Arbeits- und OrganisationspsychologInnen als wichtig für die Prävention erachten. Ca. zwei Drittel sehen die Leistungen der Arbeits- und OrganisationspsychologInnen auch als eine gute Investition in die Zukunft und ebenfalls zwei Drittel sehen diese Angebote als langfristige Lösungen.

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz reagiert schon in der momentan gültigen Fassung auf die zunehmende Bedeutung von psychomentalen und sozioemotionalen Belastungen und nennt ausdrücklich ArbeitspsychologInnen als geeignete ExpertInnen. Allerdings ist deren Einsatz bis dato nur fakultativ vorgesehen.“

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 23. November 2011 und am 20. November 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ursula Haubner die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Ridi Maria Steibl, Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Dr. Dagmar Belakowitsch­Jenewein, Erwin Spindelberger, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Herbert Kickl, Sigisbert Dolinschek, Franz Riepl, Johann Höfinger, Wolfgang Katzian und Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V ).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Höfinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 20

                               Johann Höfinger                                                               Renate Csörgits

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau