2026 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1639/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hinzuziehung von Arbeits- und OrganisationspsychologInnen analog der Bestimmungen bezüglich ArbeitsmedizinerInnen

Die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 8. Juli 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Dem Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektorate (III-178 d.B.) zufolge soll der ArbeitnehmerInnenschutz in Zukunft weiterentwickelt und verbessert werden. Unter allen Schritten, die hierzu gesetzt würden, nehme die Verwirklichung der österreichischen Arbeitsschutzstrategie 2007-2012 einen ganz besonderen Stellenwert ein, schreibt Sozialminister Rudolf Hundstorfer im Vorwort des Berichts. Nachdem die Anzahl der Invaliditätspensionen in Folge psychischer und psychosomatischer Erkrankungen bereits seit Jahren stark ansteigt, soll nun gemäß Minister Hundstorfer die Evaluierung psychosozialer Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz vorangetrieben werden.

Zwar sinkt die Gesamtsumme der Krankenstände laufend, doch die Ausfälle wegen psychischer Störungen nehmen kontinuierlich zu: von österreichweit 1,5 Millionen Krankenstandstagen im Jahr 2003 auf fast 2,2 Millionen im Jahr 2008. Durchschnittlich fehlt ein/e psychisch Erkrankte/r 33 Tage, während ein ‚normaler Krankenstand‘ statistisch gesehen lediglich 11 Tage dauert.

Am Arbeitsplatz müssten potenzielle Probleme im Frühstadium erkannt und bekämpft werden. Bei den Burnout-Untersuchungen eruierte man Veränderungen am Arbeitsplatz im Sinne einer Veränderung der Schwerpunkte in der Unternehmensführung und mehr Arbeit von weniger Personen.

Die häufigsten Gründe für berufliches Burn-out liegen in mangelnden organisatorischen Strukturen, überhöhter Arbeitsbelastung, Unterforderung, sowie mangelnder Führungskompetenz im Unternehmen. Einerseits wälzen immer mehr Führungskräfte immer mehr Verantwortung an ihre MitarbeiterInnen ab, andererseits nimmt das Konkurrenzverhalten zwischen KollegInnen sowie Abteilungen immer stärker zu. Verschlimmert wird die Situation durch zunehmend prekäre Arbeitsverhältnisse wie beispielsweise fehlende fixe Dienstverträge und Arbeitszeitregelungen.

Im eigenen Interesse sollte es für Betriebe und Unternehmen selbstverständlich sein, von vornherein Maßnahmen zu setzen und nicht erst dann zu reagieren, wenn Burn-out-Fälle[1], Depressionen u.Ä. bereits vorliegen und es zum Ausfall von Arbeitskräften kommt. Prävention von berufsbedingten psychischen/psychosomatischen Erkrankungen ist eindeutig eine Führungsaufgabe: Durch regelmäßige Mitarbeitergespräche, durch Verhaltensveränderungen von MitarbeiterInnen und durch das Wahrnehmen erster entsprechender Hinweise wie beispielsweise stetig steigende Mehrarbeitsstunden können drohende psychische Erkrankungen (Burn-out, etc.) festgestellt werden.

Durch zeitgerechte und richtige Präventionsmaßnahmen kann zudem auch die bedenkliche Entwicklung, dass immer mehr Menschen leistungssteigernde Substanzen einnehmen, um am Arbeitsplatz bestehen zu können, gestoppt werden. Denn würde dieser Trend sich fortsetzen, würde das die Abwärtsspirale in die Invaliditätspension nur noch beschleunigen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 23. November 2011 und am 20. November 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Birgit Schatz die Abgeordneten Ridi Maria Steibl, Ursula Haubner, Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Dr. Dagmar Belakowitsch­Jenewein, Erwin Spindelberger, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Herbert Kickl, Sigisbert Dolinschek, Franz Riepl, Johann Höfinger, Wolfgang Katzian und Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V ).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Höfinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 20

                               Johann Höfinger                                                               Renate Csörgits

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau



[1] Nach der Internationalen Klassifikation der Erkrankungen (ICD) wird Burn-out als „Ausgebranntsein“ und „Zustand der totalen Erschöpfung“ mit dem Diagnoseschlüssel Z73.0 erfasst („Probleme in Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“) Vielfach ist Burn-out eine Rahmen- bzw. Zusatzdiagnose; weite Teile der Depression werden heute als „Burn-out“ behandelt. Das Ansteigen der Anforderungen in allen Berufssparten und die Schnelllebigkeit unserer Zeit erhöhen das Auftreten depressiver Erkrankungen und des Burn-out.