2044 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über die Regierungsvorlage (1810 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Sprengmittelgesetz 2010 geändert wird (Sprengmittelgesetz-Novelle 2012)

Das Sprengmittelgesetz 2010, BGBl. I Nr. 121/2009, ist aufgrund der Novellierung der Richtlinie 2008/43/EG zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke gemäß der Richtlinie 93/15/EWG des Rates, ABl. Nr. L 94 vom 04.04.2008 S. 8, in der Fassung der Richtlinie 2012/4/EU, ABl. Nr. L 50 vom 23.02.2012 S. 18, entsprechend zu ändern.

Im vorliegenden Entwurf sind die Vorgaben der Richtlinie 2012/4/EU umgesetzt. Diese betreffen insbesondere die Ausweitung der Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht auf bestimmte Produkte, die wegen ihrer Beschaffenheit nicht gekennzeichnet werden können oder einen geringen Gefährlichkeitsgrad aufweisen sowie die Anpassung an die neuen Inkrafttretensbestimmungen.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 22. November 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich der Berichterstatter Abgeordneter Hannes Fazekas.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1810 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 11 22

                                Hannes Fazekas                                                                     Otto Pendl

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann