2187 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (2160 der Beilagen): Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine risikoaverse Finanzgebarung

Gemäß § 17 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 (F‑VG 1948) in der Fassung der gleichzeitig beschlossenen Regierungsvorlage einer Änderung des F‑VG 1948 gilt für die öffentliche Hand ein verfassungsmäßiges Spekulationsverbot, wonach vermeidbare Risiken bei der Finanzierung und der Veranlagung öffentlicher Mittel auszuschließen sind. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der grundsätzlichen Erwägungen für ein solches Spekulationsverbot auf die Erläuterungen zur erwähnten Regierungsvorlage verwiesen.

Um die ebenfalls in § 17 F‑VG 1948 enthaltene Vorgabe von bundesweit einheitlichen Grundsätzen zu erfüllen, wird diese Vereinbarung abgeschlossen. Wenngleich in der Vereinbarung das Spekulationsverbot näher ausgeführt wird, kann schon wegen der Komplexität der Materie in der Vereinbarung nicht in allen Details vereinbart werden, welche Finanzgeschäfte von den Vertragsparteien und auf welche Weise getätigt werden dürfen. Solche Detailbestimmungen müssen naturgemäß der konkreten bundes- bzw. landesgesetzlichen Umsetzung und darauf basierender Richtlinien vorbehalten werden, wobei allerdings für derartige Umsetzungsmaßnahmen eine gegenseitige Anhörung vorgesehen ist.

Die Vereinbarung bindet die Vertragsparteien Bund, Länder und Gemeinden und enthält für diese bestimmte Berichtspflichten sowie Sanktionen für den Fall von unzulässigen Spekulationsgeschäften. Der Bundesgesetzgeber verpflichtet sich aber, die Grundsätze und Regeln der Vereinbarung sinngemäß auch für die Sozialversicherung in Kraft zu setzen. Ebenso werden entsprechende Regelungen für die den Gebietskörperschaften zuzuordnenden ausgegliederten Rechtsträger des Sektors Staat getroffen werden.

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 21. Februar 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Heidrun Silhavy die Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Konrad Steindl, Elmar Podgorschek, Mag. Werner Kogler, Mag. Rainer Widmann, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Alois Gradauer und Mag. Bruno Rossmann sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V dagegen: F, G, B) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine risikoaverse Finanzgebarung (2160 der Beilagen) wird gemäß Art. 15a B-VG genehmigt.

Wien, 2013 02 21

                                 Heidrun Silhavy                                                                     Jakob Auer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann