2205 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 1489/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einarbeitung der Erkenntnisse der ExpertInnenkommission zum „Fall Cain“ in das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz

Die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 30. März 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Zusammenhang mit dem tragischen und gewaltsamen Tod des kleinen Cain am 8.01.2011 in Bregenz wurde eine ExpertInnenkommission eingesetzt. Die Intention zur Einsetzung der ExpertInnenkommission war die lückenlose Aufklärung, damit das System „Jugendwohlfahrt“, aber auch die Zusammenarbeit aller Ämter und Behörden, auf Landes-, aber auch auf Bundesebene verbessert werden kann zum Wohle aller Kinder!

Es liegt nun der aktuelle zweite Zwischenbericht der ExpertInnenkommission vor. Dieser enthält 14 Empfehlungen bezüglich Verbesserung der Informationsflüsse und Gefährdungsbeurteilung in der Jugendwohlfahrt. Unter anderem betrifft es die Einsichtnahme der Jugendwohlfahrt im Verdachtsfall in das Strafregister, in den kriminalpolizeilichen Aktenindex und in die zentrale Gewaltschutzdatei, die Schaffung einer Möglichkeit der Verknüpfungsabfrage im Zentralen Melderegister etwa nach dem Kriterium Wohnsitz.

Die Landesregierung in Vorarlberg hat einen diesbezüglichen Bericht an das zuständige Ministerium verfasst. Da die ExpertInnenkommission ihre für ganz Österreich sehr wichtigen Schlüsse zeitgerecht zu den Verhandlungen des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes präsentierten, ist es dringend erforderlich, diese Vorschläge im Gesetzesvorschlag entsprechend zu berücksichtigen.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 05. März 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill die Abgeordneten Gabriele Binder-Maier, Anneliese Kitzmüller, Ursula Haubner, Christine Marek, Carmen Gartelgruber, Ing. Norbert Hofer, Rosemarie Schönpass, Hannes Weninger, Hermann Lipitsch, Ing. Robert Lugar sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Maria Steibl.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1489/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, B, dagegen: S, V, F).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Gabriele Tamandl gewählt.


 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 03 05

                               Gabriele Tamandl                                                              Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau