2206 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 846/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesetzesentwurf über die Grundsätze für soziale Arbeit mit Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche

Die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 05. November 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die derzeitige Situation der österreichischen Jugendwohlfahrt ist von personellem und finanziellem Ressourcenmangel geprägt. Eine über viele Jahre beobachtbare Steigerung der Fallzahlen steht einer nahezu unverändert gleich gebliebenen Zahl von SozialarbeiterInnen gegenüber. Das führt dazu, dass Familien nicht mehr langfristig betreut werden können und im wesentlichen nur mehr auf Akutfälle reagiert werden kann. Aber auch die  Betreuung der Akutfälle ist oft nur mangelhaft möglich. Das kritisiert auch die Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht in der Richtervereinigung Familienrichterin Mag. Doris Täubel-Weinreich, wie im Ö1 Morgenjournal 17. 08. 2009 berichtet. Beispielhaft weist sie darauf hin, dass aufgrund von Personalmangel Babies ihren Müttern oft schon im Krankenhaus abgenommen werden, weil es keine SozialarbeiterInnen gibt, um Mutter und Kind gemeinsam zu betreuen. Das gelindere Mittel wären hier Mutter-Kind-Heime, die es aber viel zu wenig gibt. Dieser Personalmangel in der ambulanten Betreuung führt zu einer Überbelegung von Krisenzentren mit dramatischen Folgen für Kinder, deren Familien und die dort arbeitenden Fachkräfte.

Der Österreichische Berufsverband der SozialarbeiterInnen fordert in einer Resolution vom September 2009 die Schaffung von zumindest 500 Planposten in der öffentlichen Jugendwohlfahrt und die Klärung der politischen Verantwortlichkeit für die bestehenden Mängel in der öffentlichen Jugendwohlfahrt.

Die oben geschilderte Situation zeigt, dass die Neufassung eines Bundesgrundsatzgesetzes zur Jugendwohlfahrt dringend notwendig war und ist. Die Einrichtung von Arbeitsgruppen im Februar 2008 und der damit breit angelegte Beteiligungsprozess im Gesetzesentstehungsprozess ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Leider wurden die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen viel zu wenig in den vorliegenden Entwurf  integriert.

Der in der vergangenen Gesetzgebungsperiode vorliegende Entwurf zum Bundesgesetz über die Grundsätze für soziale Arbeit mit Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2009 – B-KJHG – 2009) weist Mängel auf, die die oben geschilderte dramatische Situation der Jugendwohlfahrt nicht grundlegend verbessern.

Der Entwurf verabsäumt, Prävention als ein wesentliches Aufgabengebiet der Kinder- und Jugendhilfe explizit festzuschreiben. Dies kritisieren auch die Österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Um im eigentlichen Wortsinn präventiv, also vorbeugend und vorausschauend handeln zu können, sind ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 05. März 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill die Abgeordneten Gabriele Binder-Maier, Anneliese Kitzmüller, Ursula Haubner, Christine Marek, Carmen Gartelgruber, Ing. Norbert Hofer, Rosemarie Schönpass, Hannes Weninger, Hermann Lipitsch, Ing. Robert Lugar sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Maria Steibl.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 846/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, B, dagegen: S, V, F ).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Rosemarie Schönpass gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 05 03

                           Rosemarie Schönpass                                                           Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau