2371 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 2276/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend vereinfachte Firmengründung durch Schaffung einer 1 €-GmbH

Die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. April 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Zahl der Firmengründungen geht in Österreich zurück. 2012 gab es knapp 27.200 neue Unternehmen, um 361 weniger als 2011 und weniger als im Krisenjahr 2009.

Der „Doing Business 2013"-Bericht der Weltbank vergleicht die Rahmenbedingungen für Unternehmer weltweit. Österreich landet in dem Ranking nur auf dem 29. Platz. Verglichen wurden 185 Staaten, am besten abgeschnitten hat einmal mehr Singapur. Aber auch Schweden, Deutschland oder Georgien liegen weit vor Österreich.

In einem weiteren Punkt schneidet Österreich alarmierend schlecht ab: Bei der Unternehmensgründung. Laut Weltbank dauert es acht Amtswege und 28 Werktage, um hierzulande eine Firma zu gründen. Dabei ist vor allem der bürokratische Aufwand, den ein Jungunternehmer zu bewältigen hat – Bank, Firmenbuch, Gewerberegister, Notar, Beratungstermine bei Rechtsanwalt oder Wirtschaftskammer – sehr groß. Von allen Ländern schafft es Österreich deshalb in diesem Punkt nur auf Platz 134 (von 185). Befragt werden für die Weltbank-Studie heimische Institutionen, Behörden, Steuerexperten und Unternehmer.

Dazu kommt, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Österreich derzeit bei knapp 9 Prozent liegt.

Um in Österreich insbesondere die Unternehmensgründung für Jungunternehmer attraktiv zu machen, um Beschäftigung zu schaffen und damit letztlich das Wirtschaftswachstum Österreichs wieder zu stärken, sollte es in Österreich eine vereinfachte Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und 1 Euro Stammkapital geben. Damit sollte insbesondere jüngeren Menschen die Chance zu einem leichteren Zugang zur Selbständigkeit ermöglicht werden.

Als aktuelles Beispiel kann in diesem Zusammenhang Italien genannt werden, wo seit heuer die Gründung von Start-up-Gesellschaften möglich ist.

Demnach kann man in Italien Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem Startkapital von einem Euro gründen. Junge Menschen haben somit die Chance zu einer Unternehmensgründung, auch wenn sie nicht über ein großes Anfangskapital verfügen.

Seit Beginn des Jahres in Summe wurden schon 4100 neue Gesellschaften, davon 3000 von Personen unter 35 Jahren, gegründet.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. Mai 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Ing. Peter Westen-thaler die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Ruperta Lichtenecker, Ing. Robert Lugar, Mag. Elisabeth Grossmann und Dr. Johannes Hübner sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 2276/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: B, dagegen: S, V, F, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Thomas Einwallner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 05 29

                              Thomas Einwallner                                                     Mag. Peter Michael Ikrath

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann